Full text: Die Arbeitslosigkeit und die Aufgaben der Kommunisten

„Die Arbeiterpartei trifft alle Maßnahmen, die sie zu ihrer 
Verfügung haben wird, um eine durchgreifende Wirksamkeit 
und weitgehendste Humanität der gesetzlichen Bestimmungen 
zur Regulierung der Erwerbslosigkeit zu garantieren. Die 
außerordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Er 
werbslosigkeit wird sie auf Grund von Staatszuschüssen 
decken, und zwar so, daß diese Ausgaben nicht den Arbeitern 
zur Last fallen und keine Verteuerung der Produktion herbei 
führen werden. Sie wird die notwendigen Abänderungs 
anträge zum Gesetz über die Erwerbslosenversicherung ein- 
bringen und diese so abfassen, daß die Nöte der versicherten 
Erwerbslosen hinreichende Befriedigung erfahren werden, und 
wird das Prinzip der Erwerbslosenversicherung auf solche 
Kategorien wie Landarbeiter und Hausangestellte, auf die sich 
gegenwärtig die Versicherung nicht erstreckt, ausdehnen.“ 
Wie hat nun die „Arbeiterpartei (der kollektiv sämtliche 
Gewerkschaften angeschlossen sind) in Wirklichkeit ihre Ver 
sprechungen gehalten? 
Die „Arbeiterpartei brachte Abänderungsanträge zum 
Gesetz vom 13. März 1930 ein, die einige von den Konservativen 
vorgenommene Verschlechterungen aufhoben: 
1. Auf Grund des alten, von den Konservativen verschlech 
terten Gesetzes erhielten die Arbeiter und Arbeiterinnen vom 
16. Lebensjahre an Unterstützung. Die Abänderungsanträge 
setzten die Altersgrenze auf 15 Jahre herab: 
2. Diese Abänderungsanträge bringen eine Erhöhung der 
Unterstützung der Arbeiter und Arbeiterinnen: 
für 17jährige Männer von 7 auf 9 Schilling wöchentlich 
für 18jährige Männer von 10 auf 14 Schilling wöchentlich 
für 19jährige Männer von 12 auf 14 Schilling wöchentlich 
für 17jährige Frauen von 5 auf 7% Schilling wöchentlich 
für I8jährige Frauen von 8 auf 12 Schilling wöchentlich 
für 19jährige Frauen von 10 auf 12 Schilling wöchentlich. 
3. Den erwachsenen unterhaltspflichtigen Familienmitgliedern 
wurde die wöchentliche Unterstützung von 7 auf 9 Schilling 
erhöht. Unter die Zahl der unterhaltspflichtigen Familien 
mitglieder, die berechtigt sind, Unterstützungen zu beziehen, 
wurden der Vater und die Mutter der Versicherten, falls sie 
unterstützungsbedürftig sind, mit aufgenommen. 
Dagegen nahm die „Arbeiter“regierung derart einschneidende 
Verschlechterungen vor, die die vorstehend bezeichneten Ver 
besserungen nicht nur aufheben, sondern die Lage vielfach 
verschlechtern. 
Sie hat nicht nur keineswegs den Paragraphen über die 
„nicht genügend energische Suche nach Arbeit“, der die 
Möglichkeit gewährt, den Erwerbslosen die Unterstützung zu 
streichen, aufgehoben, sondern sie bediente sich selbst dieses 
Paragraphen, um vom November 1929 bis April 1930 wicht 
». weniger als 630 522 Erwerbslosen die Unterstützung zu ver- 
weigern; sie verkürzte die Dauer des Unterstützungsbezugs,
	        
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