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Vierter Abschnitt.
Die unmittelbare Bezeugung des Ich.
20.
Die Merkmale der unmittelbaren
Bezeugung.
Der Begriff der Bezeugung gilt für den nach
prüfenden Zuschauer, nicht für das Ich selbst. Das
Ich bezeugt sich für sich selbst in diesem letzten Um
kreis seiner Sichtbarwerdung so wenig, daß man von
der Abwesenheit des Ichbewußtseins als eines ersten
Merkmals der unmittelbaren Bezeugung sprechen
kann. Unter dem vielfältigen Aktgetriebe der Sub
jektivität ruht die Substanz des Ich. Man braucht
vor diesem Terminus nicht zu erschrecken: er wird
hier nicht im rationalistischen Sinn gebraucht, wohl
aber in einem ersten Sinn, der zugleich physisch und
metaphysisch ist. Daran kommt der unparteiische
Beobachter nicht vorbei, daß die leibliche Grundlage,
oder, besser gesagt, das leibliche Korrelat der seelischen
Individualität zugleich eine metaphysische Qualität
nicht in sich birgt, nicht enthüllt, sondern in einer
ganz unfaßbaren Weise zugleich ist. So entschieden
diese phänomenologische Betrachtung das Psychische
bisher als eine Welt, als ein Forschungsgebiet sui
generis behandelt hat, so sehr ist hier das Paradoxon