ji Vorwort zur deutschen Ausgabe.
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Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist jener Zweig der
Schaftspolitik, der in Rußland die Bezeichnung „obscestwennnja
uomija“, „öffentliche“, „gemeinnützige“ oder „soziale“ Agronomie,
iten hat. Es ist überaus schwer, diesen Terminus, der eigentlich
i im Russischen sprachlich unrichtig ist, in einer anderen Sprache
lerzugeben a ).
Deshalb halten wir es für unumgänglich notwendig, gleich auf
ersten Seiten unserer Studie einige Erläuterungen über ihren
enstand zu geben.
Uns interessieren die Grundgedanken und Arbeitsmethoden jener
onomen, die als wissenschaftlich gebildete Fachleute im Dienste des
des, der Genossenschaften oder der landwirtschaftlichen Vereine
3r den bäuerlichen Wirten rationelle landwirtschaftliche Technik
Betriebforganisation zu propagieren und die Bauern zu beraten
en, ohne selbst einen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen.
*) Die däutscke Literatur über die gleichen und ähnlichen Gebiete — ich erinnere
Friedrich Aereboes „Bedeutung und Organisation der Wirtschaftsberatung im
wirtsckaftlishen Betriebe“, Berlin 19i3, und F. Berliners „Neue Wege der deutschen
dwirtschaft 1 (S. 35—103: Die wirtschaftliche Beratung des Landwirtes), legt die Über
lingen „lar.lwirtschaftlieb.es Beratungswesen“ und „Wirtschaftsberater“ nahe. Diese
drücke wüiden aber den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung, die einerseits,
! die Einztlberatung ganz auszuschließen, entsprechend der Eigenart des russischen
tsekaftslebips sehr viel mehr auf die Verfahren der Massenboratung eingeht und
ererseits, dirch die Schilderungen der Hilfseinrichtungen und -maßnahmen (landwirt-
aftliche Mafazine usw.) weit über die bloße Beratung hinausreicht, so schlecht decken
. auch so )ft zu unschönen Neubildungen und schwerfälligen Umschreibungen ge-
mgen babeh, daß ich mich für die Worte „Soziaiagronomie“, „Soziaiagronom“ und
.ialagronomisch“ entschieden habe. Diese bleiben den russischen Ausdrücken hin
kend nahif und haben den Vorteil, die Einstellung auf sozial-ökonomische Aufgaben
dich zum jämsdruck zu bringen, die der in diesem Buche geschilderten Einrichtung
n ist (vgl besonders die Stellen am Schluß des III. Kapitels über den sozialen Sinn
sozialagrjnomischen Arbeit und im IV. Kapitel über den Weg zum sozial-
onomischel Arbeitsplan) und die auch zu der Bezeichnung „agronomisches Uilfswerk“
.gronomicf/ikaja pomoüö naseleniju“) geführt hat. — Die Wortverbindung „zemskaja
onomija“, mit der man im Russischen die hier meist geschilderten Einrichtungen auch
hl benenit, bezeichnet die Unternehmer, die Selbstverwaltungen (Landschaften) der
nvernemeits und Kreise, über deren Eigenart und Bedeutung die weiteren Anmerkungen
Schlüsse des Buches — im Text ist auf sie durch eingeklammerte Zahlen verwiesen —
di einige Erläuterungen geben, und wäre mit „Landschaftsagronomie“ zu übersetzen;
ton der Aisdruck „obiäöestvennyj“ kann die kommunalen Einrichtungen, die Einrick-
.gen, die Sch die Gesellschaft durch die Selbstverwaltung geschaffen hat, den staat-
uen gegen iberstellen (vgl. Hoetzsch, „Rußland“, 2. Aufl., Berlin 1917, S. 235). Die
■ltung der Darlegungen des Verfassers über Grundgedanken und Arbeitsmethoden der
zialagrono: lie hängt aber größtenteils nicht davon ab, daß Selbstverwaltungen und nicht
r Staat o< )r Genossenschaften Unternehmer der Einrichtungen sind. E. S.