Full text: Die Bodenreform: Grundsätzliches und Geschichtliches zur Erkenntnis und Überwindung der sozialen Not

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Minister des Innern von Bethmann-bjollweg erklärte, 
daß nach der Einbürgerung der Grundwertsteuer in den 
Gemeinden und Kreisen auch die Provinzen diesen Steuer 
maßstab annehmen würden: „Ich glaube und hoffe, daß 
dies das natürliche Ziel der weiteren Entwicklung sein 
wird." 
Immer aber muß es bei dieser Steuer als ein Mangel 
empfunden werden, daß Faktoren, die ihrem Wesen nach so 
verschieden sind wie Gebäude und Verbesserungen aller Art, 
also Aufwendungen von Kapital und Arbeit, mit dem nackten 
Boden, also einem Naturfaktor, als eine Einheit aufgefaßt 
werden müssen, während das Ziel natürlich sein muß, durch 
Besteuerung des nackten Bodenwertes die reine Grund 
rente zu erfassen, Verbesserungen und Baulichkeiten aber 
durch möglichste Steuerfreiheit zu ermutigen. 
Einen wichtigen Schritt nach dieser Richtung bedeutet 
das „Gesetz zur Deklarierung des Kommunal-Abgaben- 
Gesetzes" vom 24. Juli ^900. Danach ist jede Differenzierung 
aus sozialpolitischen, steuertechnischen, finanzpolitischen, or 
ganisatorischen oder sonstigen Gründen bei dieser Steuer er 
laubt. Für die preußischen Gemeinden besonders wichtig ist 
der Umstand, daß der Mehrertrag, der durch eine höhere 
Besteuerung des unbebauten Bodens gewonnen wird, nicht 
unter den § 54 des Kommunal-Abgaben-Gesetzcs fällt, der 
ein bestimmtes Verhältnis zwischen Einkommen- und Real- 
Steuern vorsieht, sondern als ein Uberschuß erscheint, der 
frei verfügbar für Gemeindezwecke ist. 
So hat z. B. Koepenick, das vom gemeinen Werte der 
bebauten Grundstücke 3,6°/ 00l der unbebauten aber $,8% 0 / 
der unbebauten an baureifen Straßen 6°/ 00 erhebt, die da-
	        
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