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durch gewonnene Mehreinnahme benutzt, um die Zuschläge
zur Einkommen- und Gewerbesteuer zu erniedrigen. Meiners
dorf erhebt vom gemeinen werte der bebauten Grundstücke
2%°/oo7 der unbebauten 3 3 / 4 °/oo/ um mit dem so gewon
nenen Überschuß die Kanalisation durchzuführen. Schöne
berg, dessen Stadtverordneter Zobel zuerst den Gedanken
der „Differenzierung der Grundwertsteuer" energisch ver
folgt hat, und das bei unbebauten Grundstücken, die durch
städtische Aufwendungen wie Parkanlagen und Untergrund
bahnen besonderen Vorteil haben, bis zu tv°/oo erhebt, hat
den Mehrertrag u. a. dazu verwandt, seinen Lehrern die
höchsten Gehaltssätze zu bewilligen.
Durch dieses Gesetz ist es auch möglich geworden, eine
Trennung von Bodenwert und Gebäudewert durchzuführen.
Der Stadt Königsberg in Preußen gebührt der
Ruhm, auf dieser Bahn den ersten Schritt getan zu haben.
Bei der Entfestigung der Stadt mußte die Gemeinde das Um
wallungsgelände von dem Militärfiskus für 30 Millionen M
erwerben. Aus militärischen Gründen war im ersten Rayon
bezirk bisher jeder Bau verboten, im zweiten Rayonbezirk
nur polzfachwerk gestattet. Mit einem Schlag wurde nun
aus diesem Gelände Bauland. Um diese außerordentlichen
lvertsteigernngen in gerechter weise zu den Kosten der
Entfestigung heranzuziehen, schlug der Magistrat vor, im An
schluß an die bestehende Grundwertsteuer die Grundstücke im
ersten Rayon mit einem Steuerzuschlag von 8°/^, im zweiten
Rayon mit 4°/oo Z» belegen und zwar lediglich vom wert
des Bodens, gleichviel ob das Grundstück unbebaut oder
bebaut sei oder werde.
Der Magistrat gab dazu folgende treffliche Begründung: