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licht gezogen. In den Jahren *902 bis 31.905 haben in
Dresden 67 Gesellschaften zu „ungeteilter Hand" (BGB.
705), die inan vor *902 in Dresden überhaupt nicht kannte,
nn Baugewerbe „gearbeitet", von 98 daran beteiligten
Einzelpersonen, die in Dresden wohnten, hatten 7* den
Gffenbarungseid geleistet. Beben diesen Gesellschaften waren
in denselben Jahren 6.38 einzelne Bauunternehmer tätig,
von denen ]^eo durch den Gffenbarungseid ihre völlige Ver
mögenslosigkeit bekundet hatten. Der amtliche Bericht des
Rates der Stadt mußte klagen, daß das ganze Baugewerbe
von Elenrenten „durchseucht sei, denen jedes Pflicht- uird
verantwortlichkeitsgcfühl" abgürge.
Endlich am 5. Mai *909 nahm der Reichstag einstimmig
ein Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen an, das
am *. Juni *909 in Kraft getreten ist.
Allerdings hat es nicht die Erfüllung der bodenreforme-
rischen wünsche gebracht. Es besteht aus zwei Teilen. Der
erste hat allgemeine Geltung. Die Hilfe, die er bringt, ist
aber nicht durchgreifend. Der zweite Teil gibt den Bauhand
werkern eine gewisse Sicherheit. Er soll aber nur für solche
Gemeinden gelten, die durch landesherrliche Verordnung
ausgewählt werden. Bisher ist aber keine einzige Gerneinde
dieses Schutzes teilhaftig geworden.
Das Preußische Statistische Landesamt hat über die
Jahre *909—*9** eine Umfrage in 48 Gemeinden von
Groß-Berlin vorgenonrmen. Danach gaben 2384 Handwerker
und Lieferanten 9239 Verlustfälle an. von den *278 Land
häusern, die in den drei Jahren aufgeführt wurden, brachten
*45, von den 432 Geschäftshäusern 55, von den 5252 Miets
kasernen aber 26*8 den Bau gläubigem Verluste! Irisgesamt