Full text: Die Bodenreform: Grundsätzliches und Geschichtliches zur Erkenntnis und Überwindung der sozialen Not

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licht gezogen. In den Jahren *902 bis 31.905 haben in 
Dresden 67 Gesellschaften zu „ungeteilter Hand" (BGB. 
705), die inan vor *902 in Dresden überhaupt nicht kannte, 
nn Baugewerbe „gearbeitet", von 98 daran beteiligten 
Einzelpersonen, die in Dresden wohnten, hatten 7* den 
Gffenbarungseid geleistet. Beben diesen Gesellschaften waren 
in denselben Jahren 6.38 einzelne Bauunternehmer tätig, 
von denen ]^eo durch den Gffenbarungseid ihre völlige Ver 
mögenslosigkeit bekundet hatten. Der amtliche Bericht des 
Rates der Stadt mußte klagen, daß das ganze Baugewerbe 
von Elenrenten „durchseucht sei, denen jedes Pflicht- uird 
verantwortlichkeitsgcfühl" abgürge. 
Endlich am 5. Mai *909 nahm der Reichstag einstimmig 
ein Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen an, das 
am *. Juni *909 in Kraft getreten ist. 
Allerdings hat es nicht die Erfüllung der bodenreforme- 
rischen wünsche gebracht. Es besteht aus zwei Teilen. Der 
erste hat allgemeine Geltung. Die Hilfe, die er bringt, ist 
aber nicht durchgreifend. Der zweite Teil gibt den Bauhand 
werkern eine gewisse Sicherheit. Er soll aber nur für solche 
Gemeinden gelten, die durch landesherrliche Verordnung 
ausgewählt werden. Bisher ist aber keine einzige Gerneinde 
dieses Schutzes teilhaftig geworden. 
Das Preußische Statistische Landesamt hat über die 
Jahre *909—*9** eine Umfrage in 48 Gemeinden von 
Groß-Berlin vorgenonrmen. Danach gaben 2384 Handwerker 
und Lieferanten 9239 Verlustfälle an. von den *278 Land 
häusern, die in den drei Jahren aufgeführt wurden, brachten 
*45, von den 432 Geschäftshäusern 55, von den 5252 Miets 
kasernen aber 26*8 den Bau gläubigem Verluste! Irisgesamt
	        
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