Full text: Untersuchungen zur Quecksilber-Analytik und Quecksilberbelastung von Arzneipflanzen und deren pharmazeutischen Zubereitungen

ERGEBNISTEIL 
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4.2. Anbauversuche in der Biologischen Bundesanstalt für Land 
und Forstwirtschaft (BBA) 
Die Anbauversuche von Arzneipflanzen auf quecksilberkontaminierten Böden der 
BBA hatten die Erforschung folgender wichtiger Detailfragen zur Quecksilberbe 
lastung der Arzneipflanzen zum Ziel: 
• Es sollte die Hg-Aufnahme von wichtigen Arzneipflanzen mit Lebensmittel 
pflanzen verglichen werden, die auf demselben Boden wachsen. 
• Im Gefäßversuch sollten die Aufnahmemöglichkeiten untersucht werden. Um 
die Luftbelastung, bzw. Aufnahme von Quecksilber über die Luft zu erkennen, 
wurden Kontrollpflanzen auf unbelastetem Boden in unmittelbarer Nähe ange 
baut und deren Hg-Gehalt ebenfalls untersucht. Die Verteilung des Quecksil 
bers in den Pflanzen und die Bindungsform sollte gleichermaßen untersucht 
und mit den Wildsammlungen verglichen werden. 
• Es sollten neue Erkenntnisse mit einem von der BBA entwickelten Verfahren 
zur Bestimmung des pflanzenverfügbaren Anteils an Schwermetallen 
(Saugkerzenverfahren) für Quecksilber gewonnen werden. Diesbezüglich sollte 
überprüft werden, ob die für Quecksilber vorhandenen gesetzlichen Vorschrif 
ten für landwirtschaftlich genutzte Flächen* auch für Arzneipflanzen ausrei 
chend sind, oder ob die mit Saugkerzen gewonnenen Bodenlösungen eine 
bessere Vorhersage erlauben. 
• Zur Bestimmung von Übergangsraten in pharmazeutische Zubereitungen 
sollten durch den Anbau von Pflanzen auf dem am höchsten belasteten Boden 
der BBA höher belastete Arzneipflanzen als Ausgangsmaterial erzeugt werden. 
In der BBA werden seit 1976 Freilandversuche mit verschieden stark quecksilber 
kontaminierten Böden durchgeführt. Für den Anbauversuch in Mitscherlichgefä 
ßen, der zunächst (1992) nur mit 4 Arzneipflanzen möglich war, wurde der Boden 
(HG160) mit der höchsten Belastungsstufe (fast das 100fache des gesetzlich 
zulässigen Wertes) ausgewählt. 
* Nach der Klärschlammverordnung von 1982 (zitiert in KLEIN und WEIGERT 1987), 
der einzigen bundesweit geltenden Richtlinie für Bodengrenzwerte darf landwirt 
schaftlich genutzter Boden mit Klärschlamm von max. 25 mg/kg Hg bis zu einem 
Gesamtgehalt von 2 mg/kg Hg angereichert werden.
	        
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