ERGEBNISTEIL
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4.2. Anbauversuche in der Biologischen Bundesanstalt für Land
und Forstwirtschaft (BBA)
Die Anbauversuche von Arzneipflanzen auf quecksilberkontaminierten Böden der
BBA hatten die Erforschung folgender wichtiger Detailfragen zur Quecksilberbe
lastung der Arzneipflanzen zum Ziel:
• Es sollte die Hg-Aufnahme von wichtigen Arzneipflanzen mit Lebensmittel
pflanzen verglichen werden, die auf demselben Boden wachsen.
• Im Gefäßversuch sollten die Aufnahmemöglichkeiten untersucht werden. Um
die Luftbelastung, bzw. Aufnahme von Quecksilber über die Luft zu erkennen,
wurden Kontrollpflanzen auf unbelastetem Boden in unmittelbarer Nähe ange
baut und deren Hg-Gehalt ebenfalls untersucht. Die Verteilung des Quecksil
bers in den Pflanzen und die Bindungsform sollte gleichermaßen untersucht
und mit den Wildsammlungen verglichen werden.
• Es sollten neue Erkenntnisse mit einem von der BBA entwickelten Verfahren
zur Bestimmung des pflanzenverfügbaren Anteils an Schwermetallen
(Saugkerzenverfahren) für Quecksilber gewonnen werden. Diesbezüglich sollte
überprüft werden, ob die für Quecksilber vorhandenen gesetzlichen Vorschrif
ten für landwirtschaftlich genutzte Flächen* auch für Arzneipflanzen ausrei
chend sind, oder ob die mit Saugkerzen gewonnenen Bodenlösungen eine
bessere Vorhersage erlauben.
• Zur Bestimmung von Übergangsraten in pharmazeutische Zubereitungen
sollten durch den Anbau von Pflanzen auf dem am höchsten belasteten Boden
der BBA höher belastete Arzneipflanzen als Ausgangsmaterial erzeugt werden.
In der BBA werden seit 1976 Freilandversuche mit verschieden stark quecksilber
kontaminierten Böden durchgeführt. Für den Anbauversuch in Mitscherlichgefä
ßen, der zunächst (1992) nur mit 4 Arzneipflanzen möglich war, wurde der Boden
(HG160) mit der höchsten Belastungsstufe (fast das 100fache des gesetzlich
zulässigen Wertes) ausgewählt.
* Nach der Klärschlammverordnung von 1982 (zitiert in KLEIN und WEIGERT 1987),
der einzigen bundesweit geltenden Richtlinie für Bodengrenzwerte darf landwirt
schaftlich genutzter Boden mit Klärschlamm von max. 25 mg/kg Hg bis zu einem
Gesamtgehalt von 2 mg/kg Hg angereichert werden.