Full text: Akten von Januar 1754 bis August 1756 (10)

©täub. Dispositiousgelber, Magbebnrg. — Liebeherrscher Defect. 113 
Engeren Ausschusses und der landständischen Bedienten sowie zu sonst 
etwa vorfallenden Ausgaben nach wie vor erhalten sollen, ohne daß sie 
über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen haben. 
83. An den Hommerschen Kammerpräsidenten von Aschersleben. 
Potsdam, \7. Gctober s75ch 
Abschriftlich. R,. 96. B. 55. 
Regulierung des Liebeherrschen Defects. 
Was Ihr nebst dem dortigen Kammer-Oollsssio unter dem 
Dato des 10. dieses von der Liebherrschen Defectsache*) umständlich, 
obschon so dunkel als möglich, an Mich gelangen lassen wollen, 
solches habe Ich daraus mit mehrern ersehen. Da Ich so viel 
daraus genrtheilet habe, daß nämlich zuvorderst der ganze Defect 
des Liebeherr auf 90948 Thaler geblieben, wovon zuvorderst die 
57979 Thlr. 9 Gr., deren Niederschlagung Ihr in Vorschlag ge 
bracht und die in dem, erwähntem Berichte beigefügten, vstail snb 
lit. a, nro. 2 nachgewiesen worden, abzuziehen, alsdann noch 
32969 Rthlr. blieben, deren Bezahlung zu völliger Berichtigung 
derer Kassen und damit solche in gehörige Ordnung kommen, ganz 
nothwendig wäre; zu welchem Behuf dann zuvorderst die aus des 
Liebherrn Kaution, auch Mobilia und Immobilia, nach Abzug einiger 
Ausgaben noch übrig bleibende 21 806 Rthlr. 7 Gr. und die noch 
einkommende 2782 Rthlr. 8 Gr., mithin in allem 24588 Rthlr. 
15 Gr. verwandt werden könnten; wegen der sodann noch fehlenden 
8380 Rthlr. 13 Gr. die Kammer nebst Euch vorschlagen wollen, 
daß dazu die Hälfte derer bei Aufhebung der Liquidation mit der 
Stettinschen Kaufmannschaft eingekommenen und noch vorhandenen 
Gelder mit 4238 Rthlr. und die sodann noch fehlende 4142 Rthlr. 
13 Gr. aus den diesjährigen Forstüberschüssen zu nehmen, — so 
ertheile Ich Euch darauf zur Resolution, daß zuvorderst, was den 
Umstand wegen der aus den Forstüberschnßgeldern dahin zu Hülfe 
zu gebenden 4142 Rthlr. 13 Gr. anbetrifft, Ihr nebst der Kammer 
Euch schlechterdinges enthalten sollet, auf die zu Meiner Disposition 
bleibende jährliche Forstüberschnßgelder das geringste anzuweisen, 
>) Vgl. Bb. VII, 525 ff. 
Acta Borussica. Behördenorgamsatio» X. 
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