668
Nr. 374. — 13. December 1738.
Reglement:
wie es mit der Protocollführung bei der Clevischen Kriegeskammer
und denen Expeditionen derer Secretarien zn halten.
. 1. Es sollen die gesamte Protocolla künftig von einem Secretario
geführet und dazu vor der Hand der Secretarius Werning destiniret
werden. Auch soll
2. ein Generalprotocoll oder Annotation nach dem Schema
snb A gehalten werden, worin alle bei [ber] Kammer vorkommende
Sachen zn tragen und solchergestalt nachzuweisen, wie gemeltes
Schema specialiter zeiget und der Secretarius Werning auch
mündlich instruiret worden ist.
3. Von denen eingelaufenen Königlichen Kescriptis soll ein
besonderer Extract und Annotation nach dem Schema sub B monat
lich gemachet werden, dergestalt, daß solcher jedesmal praecise mit
dem 8 ten eines Monats von dem verflossenen übergeben werde;
und zwar soll des praeteriti wegen vom 1. Octobris c. bis hierzu
solcher Extraet von denen Registratoren verfertiget, vom nächsten
Montag, als dem 15. hujus, an aber von dem Secretario Werning
damit oer Ansang gemachet werden.
4. Soll der Secretarius Werning alle Tage, keinen aus
genommen, zeitig auf der Kanzlei sein, die Sachen in dem Moment,
da sie ihm zukommen, eintragen und sie durch die Pedellen an die
Referenten, wenn diese eben nicht präsent sein, eouvertiret, ver
schlossen, mit generaler Exprimirnng der Stückezahl ans das
schlennigstmöglichste befördern, keinesweges aber das Prvtoeoll in
seinem Hanse halten und die Sachen daselbst eintragen.
5. Das Protoeoll im Rath soll nach der bisherigen Art noch
ferner von ihm also wie seithero gehalten werden, bis hierunter
etwa auch eine Aenderung zn machen gut gefunden werden möchte.
6. Zn dem Ende soll gemelter Secretarius Werning praecise
nm 9 Uhr, da sich das Collegium versammlet, in der Rathstube
sein, sobald die Sachen vorgetragen und deeretiret sind, sich fleißig
darnach umsehen, das irgend hie oder da zurückbleibende zeichnen,
befördern und dahin sich bemühen, daß er mit geendigtem Vortrage
auch die liesolntiones zu Prvtoeoll gebracht habe.