3
Der werktätige Bauer in der
Zwangsjacke!
Fort mit der Zwangswirtschast! — das war jahrelang der berechtigte
Kampfruf der kleinen und mittleren Bauernschaft gegen die im Krieg einge
führte und einige Jahre nach dem Kriege fortgesetzte kapitalistische Zwangs
wirtschaft.
In den letzten Jahren erleben wir nun wieder, wie ein Wirtschaftszweig der
bäuerlichen Wirtschaft nach dem anderen in die Zwangsjacke kapitalistischer
Sondergesetzc gezwängt wird.
Zwangswirtschast gegen die kleinbäuerlichen Obstbrenner, denen
vorgeschrieben ist, wieviel Spirituosen sie brennen dürfen, denen vorgeschrieben
ist, zu welchem Preis sie verkaufen dürfen, wieviel sie davon dem Reichsbrannt-
wcinmonopol abgeben müssen, damit die Monopolverwaltung den großen Kar
toffel- und Eetreidebrennereien die hohen Zuschüsse geben kann. Zwangswirt
schaft, damit die Kroßen auf Kosten der Kleinen leben können.
Zwangswirtschaft gegen die Kaufrübeub a u ent, verordnet vom
Lnndbundministcr Schiele am 27. März 1931. Kurzerhand befahl Schiele:
wer bisher keine Zuckerrüben anbaute, darf auch in Zukunft keine anbauen;
der kleine und mittlere Bauer, der 1930 noch drei Morgen Zuckerrüben pflanzte,
darf nun nur nach zwei oder einen Morgen damit bebauen; hat er bisher die
Rüben an jene Zuckerfabrik geliefert, die ihm gerade den besten Preis bot, so
darf er künftig nur immer an ein- und dieselbe Fabrik liefern und muß zufrieden
sein mit dem ihm gnädigst bewilligten Preis. Zwangswirtschaft gegen die
Kleinen im Interesse der Aktionäre der Zuckerfabriken und damit die Eroßgrund-
besitzer trotz der Zuckerkrise die alte Anbaufläche beibehalten können.
Zwangswirtschaft zur Einschränkung des T a b a k b a u c s.
Zwangsgesetze gegen zehutausendc kleine W c i n b a u c r n zur Bcrnichtung
des Anbaus der Hybridsnrebe, des billigen Haustranks kleiner Bauern.
Zwangswirtschaft zur Verteuerung der Futtermittel für die
kleinen Bauern, Geflügelzüchter usw. durch das Maismonopol.