Full text: Das Koalitionsrecht in Deutschland und der Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch

Für das ganze gewerkschaftliche Leben der nächsten Zeit gibt es keine 
wichtigere, einschneidendere Frage als die Gestaltung des künftigen 
Strafgesetzbuches, sofern dieses auf Grundlage des vom Reichsjustizamt 
veröffentlichten Vorentwurfs zum deutschen Strafgesetzbuch ausgebaut 
wird. Dieser erschwert nicht nur, was wir seit langem in Deutsch 
land gewohnt sind, die Ausübung des Koalitionsrechts, er raubt dieses 
vielmehr der deutschen Arbeiterschaft. Daß die Erkenntnis hiervon sich 
in den Arbeiterkreisen noch nicht voll durchgerungen hat, hat darin 
seinen Grund, daß die Regierung es geschickt vermieden hat, offen 
und freimütig, wie bei der Zuchthausvorlage, dem Gesetzentwurf 
ein arbeiterfeindliches Etikett aufzukleben. Vielmehr werden unter 
dem Anschein der notwendigen Bekämpfung lediglich gemeiner, von 
jedermann für strafwürdig angesehener Verbrechen die Tatbestands 
merkmale des Gesetzes heimtückisch, so abstrakt, so unbestimmt und 
so inhaltlos gefaßt, daß jede oppositionelle, den herrschenden Klassen 
unangenehme politische oder gewerkschaftliche Betätigung bestraft 
werden kann. Diese Methode ist nicht neu, sie hat beim Gesetz 
betreffend die Bestrafung der Majestätsbeleidigungen begonnen, 
ist beim Entwurf zur Strafprozeßordnung fortgesetzt und findet jetzt 
ihren Abschluß und Höhepunkt bei dem neuen Strafgesetzentwurf. Sie 
entspricht vollständig der Erklärung des Reichskanzlers, nach der es keiner 
Ausnahmegesetze gegen die organisierte Arbeiterschaft und die Sozial 
demokratie bedarf, weil auf dem Wege des gemeinen Rechts der auf- 
wartsstrcbenden Arbeiterschaft genügend Hindernisse bereitet werden 
können. Einige im allgemeinen Teil des Entwurfs unleugbar vor 
handene Fortschritte sollen auf dem Gebiet der politischen und sozial 
politischen Volksrechte mit den für ein Kulturvolk ungeheuerlichsten 
Rückschritten erkauft werden, die sogar die empörendsten, volksfeindlich 
sten Entwürfe: Zuchthausgeseh und Umsturzvorlage, weit hinter 
sich lassen. 
Diese Tatsache ist in der gesamten bürgerlichen Presse und Literatur 
bisher nicht mit der genügenden Schärfe gewürdigt worden. Ganz im 
Gegenteil, deni Entwurf folgen auf der abschüssigen Bahn auch Männer, 
die an sozialpolitischer Einsicht die Bureaukratie turmhoch überragen. 
Vier Professoren, von denen drei der internationalen kriminalistischen 
Vereinigung angehören, haben einen Gegenentwurf veröffentlicht, der 
ebenfalls den herrschenden Klassen eine Reihe der schärfsten Waffen 
gegen die Ausübung des Koalitionsrechts liefert. Und doch nennt sich 
die Internationale kriminalistische Vereinigung die soziologische Schule, 
sie schreibt die Berücksichtigung des Einflusses der gesellschaftlichen 
Faktoren auf ihre Fahne und will das Verbrechen durch Beseitigung 
oder wenigstens Beschränkung der gesellschaftlichen Bedingungen des Ver 
brechens wirksam bekämpfen. Wie aber soll, so fragen wir, dies möglich 
sein, wenn man den unbemittelten Volksklassen, die naturgemäß den
	        
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