Full text: Gewerkschaften und Politik in Sowjetrußland

II 
Folgendes lesen wir darüber in den „Thesen" des Zentralkomitees 
der Kommunistischen Partei Rußlands vom Januar 1922 („Prawda" 
17. Januar 1922): 1 ) 
„Die schnellste und nach Möglichkeit durchgehende Wiederaufrichtung der 
Großindustrie ist die grundlegende Vorbedingung, ohne die die Befreiung vo>n 
kapitalistischen Joch, der Sieg des Sozialismus, undenkbar ist. Diese Wieder 
aufrichtung fordert aber unter den jetzigen russischen Verhältnissen eine unbe 
dingte Konzentrierung der Macht in den Händen der 
Fabriksleitungen. Diese Fabriksleitungen, die den allgemeinen Regeln 
nach auf dem Prinzip der individuellen Verantwortung aufgebaut sind, müssen 
selbständig das Ausmaß der Arbeitslöhne und die Ver 
teilung der Geldwertzeichen, Rationen, Arbeitskleidung 
und jeder anderen Art der Versorgung auf Grund und in den 
Grenzen der mit den Gewerkschaften geschlossenen Kollektivverträge bestimmen 
können. Dabei muß der Leitung die größtmöglich st e Bewegungs 
freiheit gelassen werden und die tatsächlichen Erfolge in der Erhöhung der 
Produktivität und in der defizitlosen und gewinnbringenden Arbeit genau nach 
geprüft und die hervorragendsten und sachverständigsten Administratoren sorg 
fältig ausgewählt werden. Alle unmittelbaren Einmischungen 
der Gewerkschaften in die Führung der Unternehmungen 
müssen unter diesen Umständen als unbedingt schädlich 
und unzulässig betrachtet werden." 
Dies also ist der Schlußstein jener Politik, die mit der „Arbeiterkontrolle" 
eingeleitet wurde. 
13. Die Gewerkschaften und die Leiter der Wirtschaftsorgane. 
Nachdem die Roten Gewerkschaften auf ihrem ureigensten Gebiet den Boden 
unter den Füßen verloren haben, geraten sie nicht selten in vollste Abhängigkeit 
von den Leitern der Wirtschaftsorgane, und vertreten schon nicht mehr den Willen 
des Staatsganzen, sondern den der einzelnen Trusts. Es geht so weit, daß die 
offizielle Presse („Trud" vom 4. August 1922) solche Entartungserscheinungen 
wie die „Bezahlung der Gewerkschaftsfunktionäre durch die 
Wirtschaftsorgane" konstatiert und der Allrussische Zentralrat der 
Gewerkschaften genötigt ist, Rundschreiben zu versenden, in denen zum Kampf 
gegen diese Erscheinung aufgefordert wird. („Trud", 17. August 1922.) Das 
Rundschreiben blieb aber auf dem Papier, während das Leben weiter seinen 
Gang nahm. In derselben Nummer des „Trud", in der dieses Rundschreiben 
veröffentlicht wurde, findet sich eine wahrhaft erschütternde Darstellung der Be 
ziehungen, die sich zwischen den Gewerkschaften und „unsern Wirtschaftsleitern" 
herausgebildet haben, die sich „mit erstaunlicher Schnelligkeit die S i t t e n und 
Appetite der früheren kapital! st ischen Unternehmer an 
geeignet habe n". 
Der Verfasser dieser Darstellung, S. G i r i n s, schildert, wie die Gewerk 
schaftsfunktionäre bei den Fabrikdirektoren um Holz, Schuhzeug, Manufaktur 
waren usw. betteln. „Hat man sich aber damit dem Direktor gegenüber zu 
Gegenleistungen verpflichtet, so ist es mit der Freiheit der gewerkschaftlichen 
Manövrierungsfähigkeit zu Ende: „Weß' Brot ich esse, deß' Lied ich singe." . . . 
In diesem psychologischen Milieu diktieren die wirtschaftlich mächtigen Wirt 
schaftsleiter den von ihnen abhängigen Gewerkschaftsfunktionären ihren Willen. 
„Die Wirtschaftsleiter" heben die Beschlüsse der örtlichen Gewerkschaften auf, 
erteilen Befehle an den Betriebsausschuß, lösen den Betriebsausschuß auf usw." 
i) Siehe die deutsche Uebersetzung in der Schrift von G. Ziperowitsch, „Die 
neue Wirtschaftspolitik in Sowjetrußland".
	        
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