Full text: Gewerkschaften und Politik in Sowjetrußland

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Dem Feuer holen. Der Ansturm der gegenrevolutionären Elemente veranlaßte 
sie vielmehr, in den Bolschewisten eine Regierung zu sehen, die zwar schlecht 
war, aber unter den gegebenen Verhältnissen den Kampf gegen die Konter 
revolution organisierte. Hier liegt der Schlüssel zum Verständnis der langen 
Dauer der bolschewistischen Herrschaft und der erstaunlichen Geduld der Volks 
massen gegenüber dem Elend und den Entbehrungen, die von der bolschewistischen 
Politik heraufbeschworen wurden. 
3. Die „Verstaatlichung" der Gewerkschaften. 
Der Versuch der Arbeitermassen, die Gewerkschaften zur Verteidigung ihrer 
Interessen auszunutzen, veranlaßte die bolschewistische Regierung, die völlige 
Unterwerfung des Apparates der Gewerkschaften unter ihre Gewalt anzustreben. 
Allmählich wurde eine in den Resolutionen des Neunten Kommunistischen 
Kongresses vom Jahre 1920 dargelegte „Theorie" geschaffen, wonach die Gewerk 
schaften aufhören müßten, ein Organ des K l a s s e n k a m p f e s des Proletariats 
zu sein, sondern sich in „H i l f s o r g a n e des Staates" zu verwandeln 
hätten. Diese Forderung wurde damit begründet, daß der Sowjetstaat die 
Ausdrucksform der „Diktatur des Proletariats" fei. 
Die Bolschewisten fühlten selbst, daß hier etwas nicht in Ordnung sei. Der 
Sowjetstaat bezeichnete sich selbst als „Arbeiter- und B a u e r n staat"; die 
Bauern bilden in ihm eine ungeheure Mehrheit; genau ein Jahr nach Annahme 
der obenerwähnten Resolution mußten die Bolschewisten selber offen anerkennen, 
daß die Bauern nach wie vor kleine Eigentümer, Kleinbürger seien, wo 
durch, nach den Worten Lenins im März 1921, die Notwendigkeit des Ueber- 
ganges zur „neuen Wirtschaftspolitik" diktiert wurde. Folglich ist der Sowjet 
staat, nach der Auffassung der Bolschewisten selbst, im besten Falle der Jnteressen- 
vertreter zweier Klassen, der Arbeiter und der Bauern, deren Ziele bei weitem 
nicht immer gleichlautend sind. Wie darf man also die Arbeiter der Möglichkeit 
berauben, ihre besonderen Klasseninteressen selbständig zu vertreten? 
Da aber die schnell zusammengeflickte Theorie der Bolschewisten auch in 
diesem Falle nur ihre Praxis rechtfertigen sollte, so tröstete sich die erwähnte 
Resolution mit folgendem Trugschluß: Da „der Sowjetstaat die allumfassende 
Form der Arbeiterorganisation" sei; da er zu der kommunistischen Aufbauarbeit 
„immer breitere Massen der Bauernschaft heranzieh t"; da endlich der Sowjet 
staat „alle materiellen Mittel des Zwanges zu seiner Verfügung hat", — so kann 
„von einem Gegensatz zwischen den Organen einer Gewerkschaft und den Organen 
der Sowjetgewalt keine Rede sein". Die Gewerkschaften hören auf, „Kampf 
organe der Verkäufer der Arbeitskraft zu fein". Ihr Aufgabenkreis liegt haupt 
sächlich „auf dem Gebiete der Wirtschaftsorganisation und der Erziehung". Aber 
diese Aufgaben müssen sie nicht „als eine sich selbst genügende, organisatorisch 
isolierte Macht erfülle», sondern als einer der grundlegenden Apparate des von der 
Kommunistischen Partei geleiteten Sowjetstaates". 
Es wurde hier also mit vollster Offenheit ausgesprochen, daß die sogenannten 
Gewerkschaften in Rußland mit den ähnlichen Organisationen in den anderen 
Ländern nichts gemein hätten. Das sind nicht selbsttätige und sich selbst verwal 
tende Organisationen der Arbeitermasse, die dem Schutz ihrer Interessen dienen, 
sie sind vielmehr ein Teil des staatliehen Apparates zur Beherr 
schung der Ar b e i ter m a s s en „im Interesse der Produktion". Die Ge 
werkschaften in Sowjetrußland sind nichts weiter als bureaukratische Sowjet 
kanzleien, die ohne Widerrede die ihnen auferlegten Aufgaben auszuführen 
haben, und die nicht das geringste Recht besitzen, sich aus irgendeinem Anlaß in 
einen Gegensatz zur Sowjetgewalt zu stellen. Soweit diese Gewalt sich unein-
	        
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