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Dem Feuer holen. Der Ansturm der gegenrevolutionären Elemente veranlaßte
sie vielmehr, in den Bolschewisten eine Regierung zu sehen, die zwar schlecht
war, aber unter den gegebenen Verhältnissen den Kampf gegen die Konter
revolution organisierte. Hier liegt der Schlüssel zum Verständnis der langen
Dauer der bolschewistischen Herrschaft und der erstaunlichen Geduld der Volks
massen gegenüber dem Elend und den Entbehrungen, die von der bolschewistischen
Politik heraufbeschworen wurden.
3. Die „Verstaatlichung" der Gewerkschaften.
Der Versuch der Arbeitermassen, die Gewerkschaften zur Verteidigung ihrer
Interessen auszunutzen, veranlaßte die bolschewistische Regierung, die völlige
Unterwerfung des Apparates der Gewerkschaften unter ihre Gewalt anzustreben.
Allmählich wurde eine in den Resolutionen des Neunten Kommunistischen
Kongresses vom Jahre 1920 dargelegte „Theorie" geschaffen, wonach die Gewerk
schaften aufhören müßten, ein Organ des K l a s s e n k a m p f e s des Proletariats
zu sein, sondern sich in „H i l f s o r g a n e des Staates" zu verwandeln
hätten. Diese Forderung wurde damit begründet, daß der Sowjetstaat die
Ausdrucksform der „Diktatur des Proletariats" fei.
Die Bolschewisten fühlten selbst, daß hier etwas nicht in Ordnung sei. Der
Sowjetstaat bezeichnete sich selbst als „Arbeiter- und B a u e r n staat"; die
Bauern bilden in ihm eine ungeheure Mehrheit; genau ein Jahr nach Annahme
der obenerwähnten Resolution mußten die Bolschewisten selber offen anerkennen,
daß die Bauern nach wie vor kleine Eigentümer, Kleinbürger seien, wo
durch, nach den Worten Lenins im März 1921, die Notwendigkeit des Ueber-
ganges zur „neuen Wirtschaftspolitik" diktiert wurde. Folglich ist der Sowjet
staat, nach der Auffassung der Bolschewisten selbst, im besten Falle der Jnteressen-
vertreter zweier Klassen, der Arbeiter und der Bauern, deren Ziele bei weitem
nicht immer gleichlautend sind. Wie darf man also die Arbeiter der Möglichkeit
berauben, ihre besonderen Klasseninteressen selbständig zu vertreten?
Da aber die schnell zusammengeflickte Theorie der Bolschewisten auch in
diesem Falle nur ihre Praxis rechtfertigen sollte, so tröstete sich die erwähnte
Resolution mit folgendem Trugschluß: Da „der Sowjetstaat die allumfassende
Form der Arbeiterorganisation" sei; da er zu der kommunistischen Aufbauarbeit
„immer breitere Massen der Bauernschaft heranzieh t"; da endlich der Sowjet
staat „alle materiellen Mittel des Zwanges zu seiner Verfügung hat", — so kann
„von einem Gegensatz zwischen den Organen einer Gewerkschaft und den Organen
der Sowjetgewalt keine Rede sein". Die Gewerkschaften hören auf, „Kampf
organe der Verkäufer der Arbeitskraft zu fein". Ihr Aufgabenkreis liegt haupt
sächlich „auf dem Gebiete der Wirtschaftsorganisation und der Erziehung". Aber
diese Aufgaben müssen sie nicht „als eine sich selbst genügende, organisatorisch
isolierte Macht erfülle», sondern als einer der grundlegenden Apparate des von der
Kommunistischen Partei geleiteten Sowjetstaates".
Es wurde hier also mit vollster Offenheit ausgesprochen, daß die sogenannten
Gewerkschaften in Rußland mit den ähnlichen Organisationen in den anderen
Ländern nichts gemein hätten. Das sind nicht selbsttätige und sich selbst verwal
tende Organisationen der Arbeitermasse, die dem Schutz ihrer Interessen dienen,
sie sind vielmehr ein Teil des staatliehen Apparates zur Beherr
schung der Ar b e i ter m a s s en „im Interesse der Produktion". Die Ge
werkschaften in Sowjetrußland sind nichts weiter als bureaukratische Sowjet
kanzleien, die ohne Widerrede die ihnen auferlegten Aufgaben auszuführen
haben, und die nicht das geringste Recht besitzen, sich aus irgendeinem Anlaß in
einen Gegensatz zur Sowjetgewalt zu stellen. Soweit diese Gewalt sich unein-