14
2 Referenienmalerial
Wir sind der Auffassung: Die Preisfestsetzung und di®
Preiskontrolle hat durch die Preisbehörden zu erfolgen.
Der Einzelhändler muß wissen, daß er die eingekauften
Waren zu einem anerkannten Preis ohne Gefahr der
Bestrafung Weiterverkäufen kann.
Der ehrliche Händler muß geschützt werden. Gefaßt
werden soll der Wucherer und Schieber!
b) Inflation
Sicherlich bedeutete das Eingreifen des Preisamtes für
viele Gewerbetreibende ein schweres Opfer. Wäre aber
die Durchsetzung des Preisstopps nicht energisch be
trieben worden, hätten wir heute mit tötlicher Sicher
heit eine riesige Inflation. Die Preissteigerungen hätten
Lohnerhöhungen zur Folge haben müssen, die neue
Preiserhöhungen nach sich gezogen hätten. Das Schau
spiel der Jahre 1920 bis 1922 hätte sich wiederholt. Eine
solche Entwicklung hätte aber nicht nur die Arbeiter
und Angestellten, sondern in viel höherem Maße die
Gewerbetreibenden betroffen. Arbeiter und Ange-
gestellte werden bei einer Inflation um den Ertrag
ihrer Arbeit betrogen; Einzelhändler und Handwerker
verlieren darüber hinaus auch noch ihr kleines Betriebs
kapital.
Arbeiter, Handwerker, Angestellte und Gewerbe
treibende haben gleichermaßen ein Interesse daran,
eine inflationistische Entwicklung zu verhindern.
c) Arbeiter, Handwerker, Angestellte
und Gewerbetreibende
Nicht nur in der Inflation Hatten Arbeiter, Handwerker,
Angestellte und Gewerbetreibende dasselbe Schicksal.
Auch in der großen Arbeitslosigkeit ging es ihnen
allen schlecht. Waren aber die Arbeiter beschäftigt und