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bic Stellungnahme der Gewerkschaften in einer Entschließung niederzulegen, die
sofort veröffentlicht werden müsse. Zur Ausarbeitung einer solchen Entschließung wird
eine Kommission, bestehend aus K n o l l, L e i p a r t und Thomas eingesetzt, der
ein bereits zur Debatte gestellter Entwurf von Robert Schmidt als Material
überwiesen wird.
Die von der Kommission ausgearbeitete Resolution wird in folgender Fassung
angenommen:
„Die Konferenz der Vertreter der Vcrbandsvorstünde erblickt in der von
einzelnen Arbeiterräten versuchten Ausschaltung der Gewerkschaften bei der Rege
lung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse eine ernste Gefahr sowohl für die deutsche
Arbeiterklasse, als für unsere gesamte Volkswirtschaft. Die Arbeiterräte als
politische Organe der Revolution sollten für die Lösung der wirtschaftlichen Auf
gaben die Gewerkschaften heranziehen, die in jahrzehntelanger Arbeit Erfahrungen
gesammelt haben, die insbesondere bei der bevorstehenden Sozialisierung der dazu
reifen Industriezweige unentbehrlich sind. Auch die Einrichtungen der Gewerk
schaften, insbesondere der gewerkschaftliche Organisationsapparat, sind unerläßliche.
Vorbedingungen für eine tatkräftige Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen
der Arbeiterklasse. Werden diese durch lokale Arbeiterräte oder durch Betriebs
ausschüsse ohne jegliche Verantwortung vor der Gesamtarbeiterschaft ersetzt, muß
das zu einer Lahmlegung unseres Wirtschaftslebens und somit zur schwersten Schädi
gung sowohl der Arbeiter in der Heimat, als der aus dem Felde heimkehrenden
Soldaten führen, die an Stelle von Arbeitsverdienst und Brot Arbeitslosigkeit
und Not vorfinden. Auch die Errungenschaften der Revolution würden dadurch in
Gefahr gebracht.
Die Konferenz appelliert daher an die organisierte Arbeiterklasse, der Aus
schaltung ihrer gewerkschaftlichen Organisationen entgegenzutreten. Die Gewerk
schaften bieten nach wie vor die stärkste Gewähr für eine dauerhafte Vertretung der
wirtschaftlichen Arbeiterinteressen."
Es wird sofort in die Einzelberatung des
Statntenentwurfs für die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeberverbände
und Gewerkschaften
eingetreten.
Der Entwurf wird einstimmig in folgender Fassung an
ge n o m m e n :
Satzung für die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer Deutschlands.
Durchdrungen von der Erkenntnis und der Verantwortung, daß die Wicder-
aufrichtung unserer Volkswirtschaft die Zusammenfassung aller wirtschaftlichen und
geistigen Kräfte und allseitiges Zusammenarbeiten verlangt, schließen sich die Organi
sationen der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammen.
Z 1. Die Arbeitsgemeinschaft bezweckt die gemeinsame Lösung aller die Industrie
und das Gewerbe Deutschlands berührenden wirtschaftlichen und sozialen Fragen,
sowie aller sie betreffenden Gesetzgebungs- und Verwaltungsangelegenheiten.
8 2. Die Organe der Arbeitsgenicinschaft sind:
1. der Zentralvorstand und der Z e n t r a l a u s s ch n ß;
2. die Fachgruppen mit Gruppe »Vorstand und -aus schuß;
3. die Untergruppe n mit U n t e r g r u p p e n v o r st a n d und Unter-
g r u p p e n a u s s ch u ß.
8 3. Sämtliche Organe werden paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeit
nehmern gebildet, die beiderseits in getrennter Abstimmung gewählt werden.
Die Vorsitzenden sind aus der Reihe der Mitglieder der Organe zu wählen.
Der Vorsitz bleibt der Einigung innerhalb jedes Organs vorbehalten.