Full text: Beschlüsse der Konferenzen von Vertretern der Zentralverbandsvorstände

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bic Stellungnahme der Gewerkschaften in einer Entschließung niederzulegen, die 
sofort veröffentlicht werden müsse. Zur Ausarbeitung einer solchen Entschließung wird 
eine Kommission, bestehend aus K n o l l, L e i p a r t und Thomas eingesetzt, der 
ein bereits zur Debatte gestellter Entwurf von Robert Schmidt als Material 
überwiesen wird. 
Die von der Kommission ausgearbeitete Resolution wird in folgender Fassung 
angenommen: 
„Die Konferenz der Vertreter der Vcrbandsvorstünde erblickt in der von 
einzelnen Arbeiterräten versuchten Ausschaltung der Gewerkschaften bei der Rege 
lung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse eine ernste Gefahr sowohl für die deutsche 
Arbeiterklasse, als für unsere gesamte Volkswirtschaft. Die Arbeiterräte als 
politische Organe der Revolution sollten für die Lösung der wirtschaftlichen Auf 
gaben die Gewerkschaften heranziehen, die in jahrzehntelanger Arbeit Erfahrungen 
gesammelt haben, die insbesondere bei der bevorstehenden Sozialisierung der dazu 
reifen Industriezweige unentbehrlich sind. Auch die Einrichtungen der Gewerk 
schaften, insbesondere der gewerkschaftliche Organisationsapparat, sind unerläßliche. 
Vorbedingungen für eine tatkräftige Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen 
der Arbeiterklasse. Werden diese durch lokale Arbeiterräte oder durch Betriebs 
ausschüsse ohne jegliche Verantwortung vor der Gesamtarbeiterschaft ersetzt, muß 
das zu einer Lahmlegung unseres Wirtschaftslebens und somit zur schwersten Schädi 
gung sowohl der Arbeiter in der Heimat, als der aus dem Felde heimkehrenden 
Soldaten führen, die an Stelle von Arbeitsverdienst und Brot Arbeitslosigkeit 
und Not vorfinden. Auch die Errungenschaften der Revolution würden dadurch in 
Gefahr gebracht. 
Die Konferenz appelliert daher an die organisierte Arbeiterklasse, der Aus 
schaltung ihrer gewerkschaftlichen Organisationen entgegenzutreten. Die Gewerk 
schaften bieten nach wie vor die stärkste Gewähr für eine dauerhafte Vertretung der 
wirtschaftlichen Arbeiterinteressen." 
Es wird sofort in die Einzelberatung des 
Statntenentwurfs für die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeberverbände 
und Gewerkschaften 
eingetreten. 
Der Entwurf wird einstimmig in folgender Fassung an 
ge n o m m e n : 
Satzung für die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber 
und Arbeitnehmer Deutschlands. 
Durchdrungen von der Erkenntnis und der Verantwortung, daß die Wicder- 
aufrichtung unserer Volkswirtschaft die Zusammenfassung aller wirtschaftlichen und 
geistigen Kräfte und allseitiges Zusammenarbeiten verlangt, schließen sich die Organi 
sationen der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer 
Arbeitsgemeinschaft zusammen. 
Z 1. Die Arbeitsgemeinschaft bezweckt die gemeinsame Lösung aller die Industrie 
und das Gewerbe Deutschlands berührenden wirtschaftlichen und sozialen Fragen, 
sowie aller sie betreffenden Gesetzgebungs- und Verwaltungsangelegenheiten. 
8 2. Die Organe der Arbeitsgenicinschaft sind: 
1. der Zentralvorstand und der Z e n t r a l a u s s ch n ß; 
2. die Fachgruppen mit Gruppe »Vorstand und -aus schuß; 
3. die Untergruppe n mit U n t e r g r u p p e n v o r st a n d und Unter- 
g r u p p e n a u s s ch u ß. 
8 3. Sämtliche Organe werden paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeit 
nehmern gebildet, die beiderseits in getrennter Abstimmung gewählt werden. 
Die Vorsitzenden sind aus der Reihe der Mitglieder der Organe zu wählen. 
Der Vorsitz bleibt der Einigung innerhalb jedes Organs vorbehalten.
	        
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