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Segten macht folgende Mitteilung: Oudegeest hat telegraphiert, daß die
Internationale am 8. März in Amsterdam tagen soll. Heute kommt nun ein- Tele
gramm: „In Bern anwesende Gewerkschaftsvertreter von Frankreich, Oesterreich,
Böhmen, Bulgarien, Schweden, Dänemark, Norwegen, Schweiz, halten Abhaltung
internationaler Konferenz am 3. Februar oder einen der folgenden Tage in Bern für
notwendig. In diesem Sinne fit an Oudegeest ein Telegramm abgesandt. Wollen Sie
an ihn und uns telegraphieren, daß Sie mit Vorschlag einverstanden sind und sofort
Delegierte abordnen werden."
Dazu schlägt Legten folgende Antwort vor: „Oudegeest hat Internationale für
8. März berufen. Deutschland delegiert nur zu dieser gemäß Berner Beschluß anbe
raumten Konferenz."
Die Konferenz beschließt demgemäß.
Punkt 3
Arbeitsgemeinschaft und Arbeitskammern.
L e i p a r t berichtet eingehend über die bisherige Tätigkeit in dem vorläufigen
Zentralvorstand der Arbeitsgemeinschaft und behandelt auch die Kostenfrage, zu deren
Deckung die Gewerkschaften beizutragen haben. Bei der Durchführung der Satzungen
haben sich Schwierigkeiten ergeben, weil die Unternehmer nicht gewillt sind die Mit
kontrolle der Gewerkschaften bei allen wirtschaftlichen Maßnahmen anzuerkennen. So
bald die Organisation einigermaßen durchgeführt ist, wird der Zeitpunkt der Aufstellung
endgültiger Satzungen gekommen sein. Es ist bereits in der letzten Sitzung des Zentral
vorstandes eine Kommission zur Vorbereitung von Satzungsänderungen eingesetzt.
Uebereinstimmung mit den Unternehmern besteht darin, daß die Arbeitsgemeinschaften
bis MM Zustandekommen der gesetzlichen Arbeitskammern diese zw ersetzen haben. Die
Arbeitgeber halten sogar die Arbeitsgemeinschaft für vollkommener wie Arbeitskammern
und sähen Arbeitskammern als das Grotb der Arbeitsgemeinschaften an. Demgegenüber
halten die Arbeitnehmerlvertreter aber an dem Standpunkt fest, daß sie auf den öffent
lich rechtlichen Boden der Arbeitskammern nicht verzichten können. Neben der Ent
scheidung dieser Frage hält es Redner für notwendig, daß in die Arbeitsgemeinschaft
auch einer der tüchtigsten Gewerkschaftler mit voller Arbeitskraft in das Bureau der
Arbeitsgemeinschaft hineingesetzt wird.
In der schr lebhaften Dàtte werden die Erfahrungen der einzelnen -Vertreter
bei Schaffung der Arbeitsgemeinschaften für die verschiedensten Gewerbe und In
dustrien ausgetauscht. Anis besonderen Wunsch der Bergarbeiter entscheidet die Kon
ferenz gegen zwei Stimmen, daß für den Bergbau und das Hüttenwesen entsprechend
einer Verordnung des Reichsarbeitsamts Arbeitskammern eingerichtet werden sollen.
Der Entsendung eines Gewerkschaftsvertreters in das Büro der Arbeitsgemeinschaft
Wird zugestimmt und mit großer Mehrheit der Genosse Cohen gewählt. Dieser soll
auch gleichzeitig an Stelle Schlickes als Vertreter in das Demobilmachwngsamt
eintreten.
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Zu Punkt 4.
Zurückhaltung und Zwangsbcschäftigung der deutschen Kriegsgefangenen
wird nach einigen informatorischen Mitteilungen Legiens über die Zahl und
Verwendung der deutschen Kriegsgefangenen folgende Resolution àstimnmg an
genommen:
„Protest gegen die Zurückhaltung deutscher Kriegsgefangener.
Die Konferenz der Vorstandsvertreier erhebt im Namen der gewerkschaftlich
organisierten Arbeiterschaft Deutschlands Einspruch dagegen, daß nach Abschluß des
Waffenstillstandsvertrages entgegen allen Grundsätzen des Völkerrechts die deutschen
Kriegsgefangenen zurückgehalten werden, während von Deutschland die Kriegs gefangenen
restlos ausgeliefert sind.