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frage zu halten. Die Konferenz soll dann entscheiden, ob dieses Referat als Er
gänzung zu dem allgemeinen Referat auf dem Kongreß noch zu halten ist.
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Auf Vorschlag der Gehaltskommisfion wird den leitenden Beamten und Ange
stellten der Generalkommission eine weitere Teuerungszulage von 150 M., den
Hilfsarbeitern und Hilfsarbeiterinnen von 100 M. monatlich ab 1. Januar dieses
Jahres gewährt.
Die Diäten der Generalkommission werden auf 22 M. für in Berlin
wohnhafte und auf 30 M. für auswärtige Kollegen festgesetzt.
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Dem Kassierer der Generalkommission wird einstimmig Entlastung erteilt.
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Aus Anregung Leiparts wird sich die Generaltommission noch einmal mit
der Frage beschäftigen, ob nicht für die Gewerkschaftspresse eine Ver
günstigung der Papierpreise herbeigeführt werden kann.
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Nunmehr erstattet Legten den zweiten Teil feines.Berichts, der sich ausschließlich
auf die Frage der Arbeiterräte erstreckt. Er verwies auf die Bestrebungen,
den Arbeiterräten wirtschaftliche Aufgaben zuzuweisen, da politische Aufgaben für sie
nicht mehr zu erfüllen seien.
Entsprechend den Auffassungen, die bei den Vorständen der Gewerkschaften vor
handen sind, hat die Generalkommission bei einer Verhandlung mit dem Reichs-
minister des Demobilmachungsamts Kocth ihre Stellung zu dieser Frage vertreten.
Einige Tage später brach der Generalstreik in Berlin aus und die Berliner Bezirks
leitung der Partei wie auch die sozialdemokratische Fraktion der Nationalversammlung
haben eine Kundgebung erlassen, worin es hieß, daß das System der Arbeiterräte
verankert werden sollte. In dieser kam zum Ausdruck, daß den Arbeiterräten wirt
schaftliche Aufgäben zugewiesen werden sollten.
Am 5. März gab dann die Regierung einer Abordnung der sozialdemokratischen
Arbeiterräte Berlins ihre Absicht, die Frage der Arbeiterräte gesetzlich zu regeln,
bekannt. Danach soll das System der Arbeiterräte in die Verfassung festgelegt, und
den Arbeiterräten wirtschaftliche Aufgaben übertragen werden. Es sollen Betriebs-,
Arbeiter- und Angestelltenräte zur Mitwirkung bei der Regelung der Arbeitsvcrhält-
nisse geschaffen werden, weiter Bezirksröte und für das Reich ein Zentralrat. Diese
sollen bei der Sozialisierung und bei der Einbringung wirtschaftlicher und sozialer
Gesetze mitwirken. Noch ist ja nicht zu übersehen, wie das angekündigte Gesetz aus
sehen wird. Nach den im Parteiausschuß gegebenen Mitteilungen dürfte es sich um
eine allgemeine Festlegung der Vertretung der Arbeiterschaft handeln.
Redner bezeichnete eine solche Lösung als Enttäuschung der Arbeiter, die den
Arbeiterräten politische Aufgaben übertragen wissen wollen. Wirtschaftliche Aufgaben
können sie nicht losen, ohne die Interessen der Gewerkschaften schwer zu schädigen,
darüm soll man die Arbeiterschaft nicht erneut enttäuschen. Hält uinn Arbeiterräte
für notwendig, so muß man ihnen politische Aufgaben zuweisen. Redner stellt anheim,
ob die Konferenz in der Sache selbst eine Kundgebung herbeigeführt und ihre
Stellungnahme nach außen präzisiert, oder ob es zweckmäßiger ist abzuwarten, bis der
Gesetzentwurf der Regierung vorliegt und noch einmal als Gewerkschaftsvertretung
in der Frage zu verhandeln, um auf den Beschluß der Regierung einzuwirken. Dann
müßte aber die Konferenz eine Delegation wählen, weil in der Generalkommission
in dieser Frage keine einheitliche Auffassung besteht.
Im Verlaufe der Debatte, in der Gegner als auch Befürworter des Räteshstems
zu Worte kamen, wird der Vorschlag gemacht, eine Studienkommifsion einzusetzen,
die die organisatorischen Wirkungen des Rätesystems prüfen und geeignete Vorschläge
machen soll.