Full text: Beschlüsse der Konferenzen von Vertretern der Zentralverbandsvorstände

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Privatangestellte usw.), nicht die politischen Parteien, zugezogen, und es war von 
vornherein zugesichert, daß Partei- und wirtschaftspolitische Erörterungen in den 
Kursen unterbleiben würden. Die Generalkommission erklärte sich bereit, geeignete 
Redner zum Besuch des Kursus in Vorschlag zu bringen und machte dem Partei-, 
vorstand davon Mitteilung mit dem Anheimstellen, eventuell auch einige Partei 
sunktionäre für den Kursus in Vorschlag zu bringen. Der Parteivorstand hielt 
eine offizielle Beschickung durch die Partei nicht für geboten und hat den 
Bezirkspartcileitungen eine dementsprechende Mitteilung gemacht. Den einzelnen 
Parteigenossen blieb es aber unbenommen, den Kursus zu besuchen. Tatsächlich 
haben denn auch verschiedene Parteifunktionäre an dem Lehrkursus teilgenommen. 
Die Redner sollen später vorwiegend in ihren Berufskreisen über den Stand 
der Volksernährungsfrage sprechen. Sie haben keinesfalls die Aufgabe, wirt 
schaftspolitische Auffassungen zu vertreten, die mit ihrer eigenen Auffassung in 
Widerspruch stehen, und selbstverständlich werden sie dieses nicht tun. 
Berlin, den 5. Februar 1915. 
Der Parteivorstand. Die Generalkommissidn. 
Bauer berichtet sodann über die letzten Verhandlungen mit dem 
K r i e g s m i n i st e r i n m. Zu den Hauptaufgaben zählt er die Vertretung der 
Forderung auf Bereitstellung von Reichsmitteln für die Arbeitslosenfürsorge. 
Daß es geschehen, ist sicher ein Erfolg dieser Tätigkeit. 
Redner schildert dann die Verhandlungen im Kriegsministerium am 1. Februar 
über das Lieferungswesen im Bereich der Heeresverwaltung, an denen Vertreter 
aller gewerkschaftlichen Richtungen teilnahmen. Hierbei sei den Gewerkschaften, be 
sonders unseren, rückhaltlose Anerkennung ausgesprochen worden. Man rühmte 
ihnen nach, daß sie allein den guten Willen und die Macht bekundet hätten, 
eingegangene Verpflichtungen zu halten. Bei den Unternehmern und ihren Or 
ganisationen fehle in dieser Hinsicht noch viel. Soweit die Interessen der Ar 
beiter dabei berührt wurden, seien zum Teil durchaus annehmbare Bestimmungen 
getroffen worden, wie zuni Beispiel, daß Voraussetzung für die Erteilung vom 
Aufträgen sei, daß der Unternehmer seinen Arbeitern Lohnsätze gewährt, die es 
diesen ermöglichen, einen Tagesverdienst zu erreichen, welcher nicht hinter dem 
jenigen gelernter Arbeiter der in Frage kommenden Arbeitsart zurücksteht. 
Auch für die Heimarbeiter seien Bedingungen festgesetzt worden, die man 
akzeptieren könne, wenn sie auch fraglos von unserem Standpunkt aus Hütten besser 
sein können. In einer Verfügung vom 12. November 1914 heißt es: 
„Daß die mit der Beschaffung des Hceresbedarfs betrauten Dienststellen 
allgemein angewiesen sind, mit aller Entschiedenheit gegebenenfalls durch ent 
sprechende Vertragsbestimmungen dafür Sorge zu tragen, daß den mit Nähar 
beiten beschäftigten Arbeiterinnen von den Unternehmern angemessene Löhne 
gezahlt werden, und daß die Notlage der Arbeiter nicht ausgenutzt werden darf. 
Außerdem ist anläßlich besonders hier zur Sprache gebrachter Fälle stets erneut 
hierauf hingewiesen worden. Eine Festsetzung von Mindestlöhncn hat nicht 
stattgefunden. Ob sie durchführbar ist, läßt sich vom Standpunkt meines Ressorts 
nicht übersehen. Ich habe aus Anlaß des Schreibens Eurer Exzellenz Veran 
lassung genommen, die Dienststellen erneut darauf hinzuweisen, auf die Durchs 
führung der vorstehend dargelegten Gesichtspunkte ihr Augenmerk zu richten 
und Unternehmern, die dagegen verstoßen, keine Aufträge mehr zu geben." 
Ferner seien die Tarife generell als maßgebend anerkannt worden. Für das 
Sattlergewerbe sei sogar unter sehr tätiger Mithilfe des Kricgsministeriums ein 
Reichstarif zustande gekommen. 
Konferenzen der Verbandsvorständc. 2
	        
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