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Am Schluß «der Debatte erklärt sich die Konferenz damit einverstanden, daß eine
Anregung Lciparts, betreffend Angliederung einer neu zu errichtenden
w i r t s ch a f t s p o l i t i s ch e n Abteilung an die sozialpolitische Abteilung der
Generalkommission, Einsetzung einer Studienkommission für Wirtschafts-,
fragen und Anstellung eines Sekretärs für dieses Gebiet, zunächst der
Gencralkommission zur Prüfung überwiesen wird.
Die Organisationen werden ersucht, vorläufig selbst Material zur Vertretung
der Arbeitcrintercssen in Fragen der Zoll- und Handelspolitik zu sammeln, damit
die Rcichstagsfraktion es zu gegebener Zeit benutzen kann.
Der Vorsitzende Bauer stellt ferner fest: die Konferenz fordert einmütig die
Zuziehung einer Vertretung der Organisationen der Konsumen
ten und Arbeiter im wirtschaftlichen Ausschuß des Reiches.
Am Schlüsse der Debatte, zu Punkt 4:
Tie Unterstützung der Arbcitcrsckrctariate,
stellt der Vorsitzende Legten die einmütige Zustimmung zu folgender Erklärung fest:
„Die Konferenz ist einheitlich der Auffassung, die Sekretariate müssen dort, wo
es im Interesse des Ansehens der Arbeiterbewegung und im Interesse der Arbeiter
schaft notwendig ist, aufrechterhalten bleiben."
Die Generalkommission, die bereits für neun Bczirkssekrctariate und 21 Arbeiter-
sekretariate jährlich 45 600 M. Zuschüsse leistete, wird durch diesen Beschluß bciooll-
mächtigt, solche Zuschüsse auch weiterhin zu leisten. Falls sich infolge
dessen die finanzielle Hilfe der Verbände notwendig niacht, soll sie der General
kommission nach Möglichkeit zuteil werden.
* * *
Zum Punkt 5 der Tagesordnung:
Aufrechnung der gewerkschaftlichen Krankcnuntcrstiitzung durch die Krankenkassen
auf deren Leistungen, lagen Vorschläge zur Abänderung der Verbandssatzungen vor,
und zwar von den Verbänden der Bergarbeiter, Buchbinder, Bureauangestellten,
Fabrikarbeiter, Gärtner, Metallarbeiter und Transportarbeiter. Die Vorschläge
wurden als besondere Vorlage den Konferenzteilnehmern ausgehändigt.
Ein Beschluß wurde nicht gefaßt. Dem Vorschlage des Referenten Bauer
entsprechend wurde es den Verbänden überlassen, ihnen geeignet erscheinende
Statutenänderungen auf den Verbandstagen zu beschließen.
In der Debatte trat allgemein die Auffassung hervor, die Krankcnunterstützung
sei nicht gewerkschaftliche Aufgabe und dürfe nicht auf Kosten der Arbeitslosen
unterstützung weiter ausgebaut^ werden.
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Den
Übertritt der Gewerkschaftsmitglieder
aus dem einen in den anderen Verband betreffend, hatte die Vorstöndekonscrenz vom
17. August 1014 beschlossen, daß während des Krieges Übertritte nicht
zugelassen und Überschreibungen nicht vorgenommen werden sollen.
Dieser Beschluß wurde auf Antrag Schlicke durch folgende Sätze erweitert:
„Mitglieder, die in einem für ihren Verband nicht zuständigen Betriebe
arbeiten wollen, sind verpflichtet, sich vor Annahme einer Arbeitsstelle über die
Arbeitsverhältnisse zu erkundigen und die zu deren Hebung getroffenen Maßnahmen
zu beherzigen. Die für den Betrieb zuständige Organisation soll die betriebs
fremden Arbeiter zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ihrem Verbände gegenüber