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Die Verwaltung wird am 'besten von einer Zentralstelle aus zu leiten sein, da
die allgemeine Bedürfnissrage von hier aus einheitlich übersehen und einer unnötigen
Kräftezersplitterung am besten vorgebeugt werden kann.
4. Kosten.
Für den zu erreichenden Zweck sind erforderlich: einmalige Ausgaben für die
Uebernahme vorhandener Heilwerkstätten oder deren Einrichtungen und die Er
richtung neuer Werkstätten. Ferner laufende Ausgaben für die Unterhaltung der
Werkstätten sowie des Aufsichts-, Lehr- und ärztlichen Personals.
Die Aufbringung der laufenden Kosten müßte durch die Interessenten (Träger
der Sozialversicherung, Hauptfürsorgeorganisationen der Kriegsbeschädigtenfürsorge,
Kommunen, charitative Vereine) in der Weise erfolgen, daß sie bestimmte, näher
zu berechnende Sätze für die von ihnen eingewiesenen Personen entrichten, und als
Sicherstellung eine bestimmte Anzahl von Plätzen fest belegen. Ob und in. welchem
Umfange diese Stellen auch zur Beschaffung der Mittel für die einmaligen Ausgaben
herangezogen werden sollen, hängt davon ab, ob und in welchem Umfange das Rote
Kreuz bereit ist, diese Mittel aus eingenem Vermögen vorzulegen.
Eine Uebersicht über das Maß der erforderlichen einmaligen Ausgaben läßt sich
erst auf Grund der Verhandlungen mit den in Frage kommenden Stellen wegen
Uebernahme der bestehenden Einrichtungen gewinnen. Große Summen werden
vorläufig nicht erforderlich sein, da es sich zunächst nur um Uebernahme einiger
weniger Heilwerkstätten nach Friedensschluß handelt und die weitere Ausgestaltung
von den zunächst in kleinerem Umfange zu sammelnden Erfahrungen abhängig gemacht
werden muß.
Im übrigen bleibt es lediglich deni Ermessen der leitenden Stellen überlassen,
das Maß der zu übernehmenden Verpflichtungen selbst zu begrenzen."
Nachdem das Rote Kreuz solche Aufgaben übernommen hat, zeige es sich, daß
es richtig war, daß die Generalkommission beigetreten ist und dabei mitwirken kann.
Irgendwelche finanzielle Verpflichtungen hat die Generalkommission mit dem Eintritt
Legiens in das Zentralkomitee nicht übernommen, doch werde man sich späterhin
vielleicht einmal darüber schlüssig zu machen haben, ob man für Sammlungen des
Roten Kreuzes Propaganda macht oder sich sonst von gewerkschaftlicher Seite aus
betätigt, wozu vorläufig keine Veranlassung vorliege.
Zur Frage der Sammlungen für Kriegsbeschädigte hat eine Reihe von Reichs
tagsabgeordneten, worunter auch Bauer und Legien, eine Publikation unter
schrieben („Corrcspondenzblatt" Nr. 29 vom 21. Juli 1917), worin die vom Reichs
ausschuß der Kriegsbeschädigtenfürsorge geplanten Sammlungen als notwendig und
zweckmäßig erklärt werden. Die Begründung für dieses Vorgehen erfolgte bei der
Berichterstattung.
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Die Eingabe der Gewerkschaften betreffend die gewerkschaftlichen Forderungen
für den Uebcrgang von der Kriegs- zur Friedenswirtschaft ist unterm 30. Juni, mit
unterzeichnet von den anderen Gewerkschafts- und Angestelltengruppcn, ausgenommen
die kaufmännischen Angestellten, deni Bundesrat und Reichstag zugegangen. Sie
wurde an den Ausschuß für Handel und Gewerbe geleitet, der sie der Regierung
zur Erwägung überwiesen hat.
Ferner verweist Legien in seinem Bericht auf die Verordnung vom 1. Juli
1917 betreffend die Einschränkung des Papicrverbrauchs. Danach soll das Berbrauchs-
qnantum auf 75 Proz. eingeschränkt werden, wovon die G e w e r k s ch a f t s p r e s s e
besonders hart betroffen würde, weil sie während der Kriegszeit sowieso eine be
deutende Einschränkung erfahren hat und seit dem Jahre 1916, das bei der Berechnung
des freigestellten Papierquantums zugrunde gelegt wird, sich wieder aufwärts ent-