Full text: Beschlüsse der Konferenzen von Vertretern der Zentralverbandsvorstände

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Die Verwaltung wird am 'besten von einer Zentralstelle aus zu leiten sein, da 
die allgemeine Bedürfnissrage von hier aus einheitlich übersehen und einer unnötigen 
Kräftezersplitterung am besten vorgebeugt werden kann. 
4. Kosten. 
Für den zu erreichenden Zweck sind erforderlich: einmalige Ausgaben für die 
Uebernahme vorhandener Heilwerkstätten oder deren Einrichtungen und die Er 
richtung neuer Werkstätten. Ferner laufende Ausgaben für die Unterhaltung der 
Werkstätten sowie des Aufsichts-, Lehr- und ärztlichen Personals. 
Die Aufbringung der laufenden Kosten müßte durch die Interessenten (Träger 
der Sozialversicherung, Hauptfürsorgeorganisationen der Kriegsbeschädigtenfürsorge, 
Kommunen, charitative Vereine) in der Weise erfolgen, daß sie bestimmte, näher 
zu berechnende Sätze für die von ihnen eingewiesenen Personen entrichten, und als 
Sicherstellung eine bestimmte Anzahl von Plätzen fest belegen. Ob und in. welchem 
Umfange diese Stellen auch zur Beschaffung der Mittel für die einmaligen Ausgaben 
herangezogen werden sollen, hängt davon ab, ob und in welchem Umfange das Rote 
Kreuz bereit ist, diese Mittel aus eingenem Vermögen vorzulegen. 
Eine Uebersicht über das Maß der erforderlichen einmaligen Ausgaben läßt sich 
erst auf Grund der Verhandlungen mit den in Frage kommenden Stellen wegen 
Uebernahme der bestehenden Einrichtungen gewinnen. Große Summen werden 
vorläufig nicht erforderlich sein, da es sich zunächst nur um Uebernahme einiger 
weniger Heilwerkstätten nach Friedensschluß handelt und die weitere Ausgestaltung 
von den zunächst in kleinerem Umfange zu sammelnden Erfahrungen abhängig gemacht 
werden muß. 
Im übrigen bleibt es lediglich deni Ermessen der leitenden Stellen überlassen, 
das Maß der zu übernehmenden Verpflichtungen selbst zu begrenzen." 
Nachdem das Rote Kreuz solche Aufgaben übernommen hat, zeige es sich, daß 
es richtig war, daß die Generalkommission beigetreten ist und dabei mitwirken kann. 
Irgendwelche finanzielle Verpflichtungen hat die Generalkommission mit dem Eintritt 
Legiens in das Zentralkomitee nicht übernommen, doch werde man sich späterhin 
vielleicht einmal darüber schlüssig zu machen haben, ob man für Sammlungen des 
Roten Kreuzes Propaganda macht oder sich sonst von gewerkschaftlicher Seite aus 
betätigt, wozu vorläufig keine Veranlassung vorliege. 
Zur Frage der Sammlungen für Kriegsbeschädigte hat eine Reihe von Reichs 
tagsabgeordneten, worunter auch Bauer und Legien, eine Publikation unter 
schrieben („Corrcspondenzblatt" Nr. 29 vom 21. Juli 1917), worin die vom Reichs 
ausschuß der Kriegsbeschädigtenfürsorge geplanten Sammlungen als notwendig und 
zweckmäßig erklärt werden. Die Begründung für dieses Vorgehen erfolgte bei der 
Berichterstattung. 
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Die Eingabe der Gewerkschaften betreffend die gewerkschaftlichen Forderungen 
für den Uebcrgang von der Kriegs- zur Friedenswirtschaft ist unterm 30. Juni, mit 
unterzeichnet von den anderen Gewerkschafts- und Angestelltengruppcn, ausgenommen 
die kaufmännischen Angestellten, deni Bundesrat und Reichstag zugegangen. Sie 
wurde an den Ausschuß für Handel und Gewerbe geleitet, der sie der Regierung 
zur Erwägung überwiesen hat. 
Ferner verweist Legien in seinem Bericht auf die Verordnung vom 1. Juli 
1917 betreffend die Einschränkung des Papicrverbrauchs. Danach soll das Berbrauchs- 
qnantum auf 75 Proz. eingeschränkt werden, wovon die G e w e r k s ch a f t s p r e s s e 
besonders hart betroffen würde, weil sie während der Kriegszeit sowieso eine be 
deutende Einschränkung erfahren hat und seit dem Jahre 1916, das bei der Berechnung 
des freigestellten Papierquantums zugrunde gelegt wird, sich wieder aufwärts ent-
	        
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