Full text: Beschlüsse der Konferenzen von Vertretern der Zentralverbandsvorstände

67 
ganz erheblich gewachsen. Für den Verband für T h e a t e r k u l t u r hat die 
Generalkommission den Jahresbeitrag mit Rücksicht aus ihre Finanzen zunächst nur 
auf 300 Mk. bemessen. Der Jahresbeitrag für das Auslandsmuseum in 
Stuttgart wurde auf 200 Mk. festgesetzt und auch für den Volkshausbund 
ein Beitrag von 100 Mk. beschlossen. Dieser Bund hat den Zweck, die Errichtung 
und den Bau von Volkshäusern in den Städten zu fördern. Weiter hat die 
Generalkommission an der von der Volkswohlfahrt in Charlottenburg ausgehenden 
Archivsammlung für Kriegs- und F r i e d e n s w o h l f a h r t s P f l e g e 
Anteil genommen, deren Material auch für die spätere Friedenswohlfahrtspflege 
Verwendung finden soll. Für das kriegswirtschaftliche Museum in 
Leipzig ist eine Beteiligung der Generalkommission zugesagt. In diesem Museum 
werden die Materialien über die Wirtschaft während der Kriegszeit gesammelt und 
dauernd aufbewahrt. Die Generalkommission hat sich ferner an den Beratungen 
über den Klein Wohnungsbau beteiligt, sowie an einer vom Verband der 
Grundbesitzer angeregten Beratung, um die A b b ü r d u n g der Mietschulden 
der Kriegsteilnehmer in geordnete Bahnen zu lenken. Auch an einer Agi 
tation gegen die privaten Fachschulen, die von der Gesellschaft für 
Soziale Reform ausgeht, hat die Generalkommission sich beteiligt. Das Reichsamt 
für Übergangswirtschaft hat die Generalkommission ersucht, einen zweiten Ver 
treter in die zentrale Stelle zu entsendet. Das ist geschehen, allein die Arbeiten 
in diesem Amt gehen im allgemeinen nicht recht vorwärts. Die Generalkommission 
hielt es deshalb für notwendig, eine von privater Seite geschaffene Einrichtung, 
die kriegswirtschaftliche Vereinigung, zu unterstützen. Diese hat 
eine Reihe von Unterausschüssen gebildet. In die Zentralabteilung für Demobili 
sation wurde Robert Schmidt delegiert, iu die Presseabteilung U m b r c i t, in 
die für Entlassenen- und Arbeitslosenfürsorge Cohen, in die Abteilung für An 
siedlungen und Landwirtschaft Georg Schmidt, in die Abteilung für Kom 
munalpolitik S a s s e n b a ch , in die für Wohnungswesen und Kriegerheinistätten 
Si I b e r sch m i d t, in die für Finanzfragen Kub e, in die für öffentliche Arbeiten 
und Jndustrieorgauisation Umbreit, in die für Frauenarbeit Gertrud 
Hanna und in die Abteilung für die Angcstelltenfrage Giebel. „Wir wollen 
wenigstens versuchen, auf diesem privaten Wege mit Unterstützung privater Kreise 
die für die Demobilisation notwendigen Vorarbeiten zu erledigen. Wir rechnen 
damit, daß, wenn die Sache erst einmal in geordnete Bahnen geleitet ist, auch die 
amtlichen Stellen bereit sein werden, die Vorschläge, die hier ausgearbeitet sind, 
anzunehmen und durchzuführen." 
Abgelehnt wurde die Beteiligung an dem R c i ch s a u s s ch u ß für den 
inneren Frieden mit dem Sitz in München, der den Burgfrieden auch in der 
Zeit nach dem Kriege erhalten will; desgleichen die Beteiligung an einer voni 
Hansabund ausgehenden Veranstaltung zur Förderung der 7. Kriegsanleihe, unter 
eingehender Darlegung der Gründe. Auch die Beteiligung an einer von der Aus- 
kunftstcllc der vereinigten Verbände herbeizuführenden Kundgebung über den Er 
folg der 7. Kriegsanleihe, welche Ablehnung zugleich mit der Erklärung erfolgte, 
daß die Generalkommission sich au weiteren Veranstaltungen dieser Auskunftstclle 
(Diskussionsabcnde) nicht mehr beteiligt. 
Auf Anregung des Zcntralverbandes deutscher Konsumvereine hat die General- 
kommission zu Beratungen über die allgemeine Regelung der Teuerungs 
zulagen für die in den Genossenschaften Beschäftigten Ver 
treter geschickt; an diesen Beratungen war auch die Großeinkaufsgescllschaft deutscher 
Konsumvereine beteiligt. 
Die an Behörden und den Reichstag gerichteten Eingaben sind, soweit sie 
gedruckt wurden, den Vorständen übermittelt worden. In den letzten Tagen wurden 
mit den Zentralen der gewerkschaftlichen Organisationen und Angcstelltcnverbände 
weitere Eingaben abgeschlossen: über das Hausarbeitsgesetz, sowie zu dem 
Zweck, den Grundlohn für die Versicherungspflicht in den 
Krankenkassen und den ortsüblichen Tagelohn zu erhöhen. 
6'
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.