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freiheitlichen Ausbau des Arbeiterrechts, insbesondere das Arbeitskammergesetz, die
Beseitigung der Kowlitionsschranken, vorab die" Aufhebung des § 153 der
Gewerbeordnung zu brechen, ein Gegengewicht gegen die Tendenzen der Vaterlands-
Partei zu schaffen, sind in erster Linie die wirtschaftlichen Organisationen berufen.
In den Fragen, um die es sich hier handelt, herrscht unter allen gewerkschaftlichen
Richtungen vollständige Einmütigkeit. In den innerpolitischcn Fragen gibt es bei
den Gewerkschaften und Angestelltenverbänden keine Meinungsverschiedenheiten —
und auch bei den Beamtenorganisationen ist kein wesentlicher Widerstand vor
handen —, abgesehen von dem Deutschnationalcn Handlungsgehilfcnverband, der
aus seinen Kreisen Widerstand befürchtet, wenn er gegen die Daterlandspartei mit
uns Front niacht.
Uber die Gründung des Bundes machte Redner einige weitere Mitteilungen.
Der Bund soll nicht nur eine Vertretung von Arbeitern und Angestellten sein, sondern
auch die Intellektuellen umfassen. Die Gründung des Bundes werde voraussichtlich
im Laufe der nächsten Woche erfolgen. —
In der Diskussion zum Bericht beklagte Sachse, daß nach der Praxis ver
schiedener Schlicht u n g s o usschüsse der sogenannte Mundwalt nur sprechen
darf, falls es dem Vorsitzenden beliebt, ihn zu fragen. Im 7. Armeekorps wurde ver
fügt, daß eine Berichterstattung über die Verhandlungen des Schlichtungsausschusscs
erst dann erfolgen darf, wenn der Bericht dem Vorsitzenden vorgelegen hat. Die
Mitglieder der Ausschüsse müßten, wenn irgend möglich, von Einberufungen verschont
bleiben.
Girbig erachtet es als notwendig, dagegen vorzugehen, daß die Industriellen
den Kriegsteilnehmern die Wohnungsmiete für die Werkswohnungen anrechnen und
so die betreffenden Arbeiter in eine Art Schuldknechtschaft bringen.
L e i p a r t hält die baldige Herausgabe des schriftlichen Berichts
der G e n e rat k o m m i s s i o n besonders deshalb für erforderlich, um den sich
fortgesetzt steigernden Angriffen gegen die Gewerkschaften, die sich ja in letzter Linie
gegen die Tätigkeit der Gcneralkommission richten, wirksam entgegenzutreten.
Legten verweist bezüglich des Vertretungsrechts des sogenannten Mundwaltes
auf § 22 der Ausführungsvorschriftcn, dessen folgende Bestimmung auch für das Ver
fahren in den S ch l i ch t u n g s st e l l e n gelten müsse:
„Beteiligte können sich in jeder Lage des Verfahrens, insofern nicht ihr persön
liches Erscheinen angeordnet ist, eines mit schriftlicher Vollmacht versehenen Ver
treters bedienen. Beistand und Vertreter können durch Beschluß des Ausschusses
zurückgewiesen werden, wenn sic das Verfahren durch unsachliches Verhalten über
mäßig erschweren."
Rechtlich bestehe ein Anspruch bei den Verhandlungen nach § 9, nicht aber wenn
der Schlichtungsausschuß als Schlichtungsstellc fungiert. Das Kriegsamt habe aner
kannt, daß es ein Fehler im Gesetz sei, den Beistand vor den Schlichtungsstellen zu
versagen und hat in dem amtlichen Publikationsorgan eine Kundgebung erlassen,
wonach es im Interesse der guten Abwicklung der Verhandlungen dringend wünschens
wert sei, daß auch dann, wenn der Ausschuß als Schlichtuugsstelle fungiert, ein
Beistand der Arbeiter zugelassen werden soll.
Nach der ganzen Rechtslage lasse sich in der Sache leider nichts machen, vielmehr
hänge es von öeni guten Willen des jeweiligen Vorsitzenden ab, ob er den Beistand
der Arbeiter zulassen will. Das Kriegsamt wünscht die Zulassung und hat eine ent
sprechende Aufforderung an die Vorsitzenden der Ausschüsse nach § 9, auch wenn diese
Ausschüsse als Schlichtungsstellen fungieren, ergehen lassen.
In der den Volksbund für Freiheit und Vaterland berührenden
Debatte verweist Brunner darauf, daß in der Auskunftsstelle der vereinigten
Verbände die gleichen Kräfte tätig seien, die in der Baterlandspartei tonangebend sind.
Im Beirat dieser Auskunftsstelle sitze der Vorsitzende des Verbandes der Eisenbahn
handwerker und -arbeitcr, während der Generalsekretär des Verbandes sich an der
Gründung des Volksbundes beteilige. Es dürfe nicht angängig sein, daß eine Organi- :
sation sich an beiden entgegengesetzten Bestrebungen beteilige.