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Der schriftlich vorliegende Bericht der Generalkommission wird von L e g i e n er
gänzt. In seinen Ausführungen behandelt Redner ausführlich die stattgehabten Ver
handlungen niit dem Reichswirtschaftsamt über die Geltendmachung dcr gewerkschaft
lichen Forderungen betreffs Arbeiterschuh und Arbeiterversicherung in den Friedens-
Verträgen. Ferner die Vertretung der Gewerkschaften bei der Organisation der Über
gangswirtschaft. Ein Erfolg dieses Vorgehens ist cs, das; sich dcr Reichstag fast ein
stimmig für die Aufnahme sozialistischer Forderungen in den Friedensverträgen aus
gesprochen hat. Redner unterbreitet der Konferenz ferner die Frage, ob der durch den
Tod Döblins freigewordcnc Sitz in der Generalkommission neu beseht oder bis zum
nächsten Gewerkschaftskongreß frei bleiben soll. Weiter wünscht die Generalkommission
eine Entscheidung der Konferenz, ob sie der „Gesellschaft für soziale Reform" als
Mitglied ab 1. Januar 1938 mit einem Jahresbeitrag von 600 M. beizutreten, nach
kommen soll.
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Der Beitritt der Generalkommission zur „Gesellschaft für soziale Reform" mit
einem Jahresbeitrag von 500 M. wird gegen eine Stimnie beschlossen.
Der durch den Tod von Döblin frei gewordene Sitz in der Generalkommission
soll bis zum nächsten Gewerkschaftskongreß nicht besetzt werden.
Die Angestellten der letzten Gehaltsstufe, sowie die weiblichen Angestellten haben
bei der Generalkommission den Antrag auf Gewährung einer einmaligen Teuerungs
zulage gestellt. Auf Vorschlag dcr Gchaltskommission, der dieser Antrag zur Vor
beratung überwiesen wurde, beschloß di^ Konferenz mit Rücksicht darauf, daß die im
Vorjahre getroffene Gehaltsregelung noch kein Jahr zurückliegt, eine Neuregelung bis
zur nächsten Konferenz zurückzustellen.
Punkt 2 der Tagesordnung.
Die gesetzliche Regelung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung
nach dem Kriegs.
Der Referent U m b r e i t verwies einleitend auf den von L e i p n r t in der
14. Konferenz dcr Vertreter der Zentralvorstünde eingebrachten Antrag, daß die
Generalkommission geeignete Schritte zur Erhöhung des Krankengeldes durch die
Krankenkassen und zur Einführung einer gesetzlichen Arbeitslosenunterstützung tun
solle. Die Generalkommission nahm Anfang Dezember 1917 gemäß der Forderung
ihrer sozialpolitischen Denkschrift Stellung zur Frage dcr Einführung dcr gesetzlichen
Arbeitslosenunterstützung und setzte einen Ausschuß ein, dem die Ausarbeitung eines
Gesetzentwurfes betreffend Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung übertragen
wurde. Die Arbeit der Kommission lag der Konferenz in einer umfangreichen Ein
gabe nebst Begründung an die Reichs- und Staatsbehörden vor.
Eingehend wurde von dem Referenten die Frage behandelt, ob das vorgeschlagene
System dcr Zwangsvcrsichcrung mit den Beschlüssen dcr Gewerkschaftskongresse ver
einbar sei. Er kam zu dcr Schlußfolgerung, daß die Entwicklung der Anschauung vom
Stuttgarter Kongreß 1902 bis zum Münchener Kongreß 1914 das Gentcr System
zugunsten der Zwangsversichcrung. nur als Übcrgangseinrichtung zurücktreten lasse.
Nach dem Kriege ist aber mit sehr großer Arbeitslosigkeit zu rechnen, deren Kosten
auf keinen Fall den Gewerkschaften aufgebürdet werden dürfen, und darum ninß eine
öffentlich rechtliche Einrichtung dafür geschaffen werden.
In dcr Durchberatung stimmte die Konferenz den aufgestellten Leitsätzen und der
Begründung mit einigen kleinen Abänderungen zu.
Die Eingabe soll mit den übrigen ^ewerkschaftszentralen zum Zwecke einer ge-
meinsamen Einreichung an die gesetzgebenden Körperschaften beraten werden.
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