Full text: Beschlüsse der Konferenzen von Vertretern der Zentralverbandsvorstände

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Der schriftlich vorliegende Bericht der Generalkommission wird von L e g i e n er 
gänzt. In seinen Ausführungen behandelt Redner ausführlich die stattgehabten Ver 
handlungen niit dem Reichswirtschaftsamt über die Geltendmachung dcr gewerkschaft 
lichen Forderungen betreffs Arbeiterschuh und Arbeiterversicherung in den Friedens- 
Verträgen. Ferner die Vertretung der Gewerkschaften bei der Organisation der Über 
gangswirtschaft. Ein Erfolg dieses Vorgehens ist cs, das; sich dcr Reichstag fast ein 
stimmig für die Aufnahme sozialistischer Forderungen in den Friedensverträgen aus 
gesprochen hat. Redner unterbreitet der Konferenz ferner die Frage, ob der durch den 
Tod Döblins freigewordcnc Sitz in der Generalkommission neu beseht oder bis zum 
nächsten Gewerkschaftskongreß frei bleiben soll. Weiter wünscht die Generalkommission 
eine Entscheidung der Konferenz, ob sie der „Gesellschaft für soziale Reform" als 
Mitglied ab 1. Januar 1938 mit einem Jahresbeitrag von 600 M. beizutreten, nach 
kommen soll. 
* ... * 
Der Beitritt der Generalkommission zur „Gesellschaft für soziale Reform" mit 
einem Jahresbeitrag von 500 M. wird gegen eine Stimnie beschlossen. 
Der durch den Tod von Döblin frei gewordene Sitz in der Generalkommission 
soll bis zum nächsten Gewerkschaftskongreß nicht besetzt werden. 
Die Angestellten der letzten Gehaltsstufe, sowie die weiblichen Angestellten haben 
bei der Generalkommission den Antrag auf Gewährung einer einmaligen Teuerungs 
zulage gestellt. Auf Vorschlag dcr Gchaltskommission, der dieser Antrag zur Vor 
beratung überwiesen wurde, beschloß di^ Konferenz mit Rücksicht darauf, daß die im 
Vorjahre getroffene Gehaltsregelung noch kein Jahr zurückliegt, eine Neuregelung bis 
zur nächsten Konferenz zurückzustellen. 
Punkt 2 der Tagesordnung. 
Die gesetzliche Regelung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung 
nach dem Kriegs. 
Der Referent U m b r e i t verwies einleitend auf den von L e i p n r t in der 
14. Konferenz dcr Vertreter der Zentralvorstünde eingebrachten Antrag, daß die 
Generalkommission geeignete Schritte zur Erhöhung des Krankengeldes durch die 
Krankenkassen und zur Einführung einer gesetzlichen Arbeitslosenunterstützung tun 
solle. Die Generalkommission nahm Anfang Dezember 1917 gemäß der Forderung 
ihrer sozialpolitischen Denkschrift Stellung zur Frage dcr Einführung dcr gesetzlichen 
Arbeitslosenunterstützung und setzte einen Ausschuß ein, dem die Ausarbeitung eines 
Gesetzentwurfes betreffend Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung übertragen 
wurde. Die Arbeit der Kommission lag der Konferenz in einer umfangreichen Ein 
gabe nebst Begründung an die Reichs- und Staatsbehörden vor. 
Eingehend wurde von dem Referenten die Frage behandelt, ob das vorgeschlagene 
System dcr Zwangsvcrsichcrung mit den Beschlüssen dcr Gewerkschaftskongresse ver 
einbar sei. Er kam zu dcr Schlußfolgerung, daß die Entwicklung der Anschauung vom 
Stuttgarter Kongreß 1902 bis zum Münchener Kongreß 1914 das Gentcr System 
zugunsten der Zwangsversichcrung. nur als Übcrgangseinrichtung zurücktreten lasse. 
Nach dem Kriege ist aber mit sehr großer Arbeitslosigkeit zu rechnen, deren Kosten 
auf keinen Fall den Gewerkschaften aufgebürdet werden dürfen, und darum ninß eine 
öffentlich rechtliche Einrichtung dafür geschaffen werden. 
In dcr Durchberatung stimmte die Konferenz den aufgestellten Leitsätzen und der 
Begründung mit einigen kleinen Abänderungen zu. 
Die Eingabe soll mit den übrigen ^ewerkschaftszentralen zum Zwecke einer ge- 
meinsamen Einreichung an die gesetzgebenden Körperschaften beraten werden. 
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