Seerecht von Englands Gnaden
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dingt für notwendig erachte, um die Operationen
zur See wirksam durchzuführe n". Hier ist
mit rührender Offenheit ausgesprochen, daß der Eng
länder das Recht nur insoweit als für ihn verbindlich
hält, als es feine Operationen nicht stört, und daß
er sich die Abweichungen erlauben wird, die ihm -eine
wirksame Durchführung seiner Operationen gewährleisten. Da
zu gehörte, daß er auch das Recht der Neutralen, irgendwelche
Güter nach Deutschland zu befördern, verhinderte und diesem
Verkehr mit allen Mitteln in den Weg trat. Die neutralen
Staaten mußten sich sogar verpflichten, über See eingeführte
Lebensmittel im Lande selbst zu verbrauchen und die über
seeische Einfuhr nicht etwa dazu zu benutzen, eine gleiche Menge
Lebensmittel für den Transport nach Deutschland freizugeben.
Gegen diese brutale Machtpolitik war derjenige, der sich d u r ch
P rote st e und Rechtsverwahrungen verteidigen
wollte, von vornherein zur Niederlage verdammt: aber es war
leider der Weg, den unsere Politik eingeschlagen hat.
Dabei fanden wir nicht einmal Gegenliebe bei den Neu
tralen. Amerika erklärte, wenn England das Völkerrecht nicht
beachte, gäbe uns das noch kein Recht, auch völkerrechtswidrige
Handlungen zu begehen, denen Amerika sich fügen solle. Es
beanspruche vielmehr für seine Bürger das Recht, sich auf See
überallhin ungehindert begeben zu können. Wenn wir die
angekündigten Vergeltungsmaßregeln nicht unterließen, die
ihrer Ansicht nach gegen die Gebote der Menschlichkeit ver
stießen, so würde es uns dafür zur Verantwortung ziehen.
England gegenüber wurden solche schroffen Töne nicht ange
schlagen. Und warum auch? Dem Engländer war der Besuch
amerikanischer Schiffe höchst willkommen: denn sie brachten
ihm alles, was er so dringend benötigte. Von seiner Seite
waren daher für den Verkehr keinerlei Störungen zu erwarten:
denn er hätte seine eigenen Interessen damit geschädigt und
konnte dadurch gar nicht in die Verlegenheit kommen, gegen