Dar U-Boot kann retten
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dagegen konnte sich gerade in die Küstengebiete begeben, wo
der ganze Verkehr zusammenströmte, und der Verfolgung ent
zog es sich sehr einfach durch Untertauchen.
Alle diese Erwägungen hatten an den verschiedensten
Stellen der Marine gleichzeitig zu demselben Vorschlag ge
führt: Unsere Seekriegführung muß dem Beispiel der eng
lischen folgen und auf die Vernichtung des Handelsverkehrs
gerichtet werden, weil wir damit den englischen Lebensnerv
unmittelbar zu treffen vermögen. Das U-Boot kann als ge
eignetes Mittel dazu dienen. Mit diesem Vorschlag trat im
November 1914 das Flottenkommando an den damaligen
Chef des Admiralstabes, Admiral v. Pohl, heran mit folgender
Begründung:
„Da unsere Küste nicht blockiert ist, könnte an und für sich
unser Handel mit den Neutralen, soweit nicht Konterbande in
Frage kommt, ruhig weitergehen. Gleichwohl hat aller Handel
der Nordseeküste aufgehört. England übt sogar auf die uns
benachbarten Länder einen starken Druck aus, um auch jeden
Handel von dort mit Waren, die für unsere Kriegführung
wichtig sind, zu unterbinden. Besonders lebhaft sind seine
Bemühungen, die Lebensmittelzufuhr über neutrale Länder
zu verhindern. Es handelt sich hierbei nicht nur um Lebens
mittelzufuhren für unsere Truppen, sondern England will
unser ganzes Volk aushungern. Es setzt sich hierbei über jede
Bestimmung des Völkerrechtes hinweg, da Lebensmittel nur
relative Konterbande sind, also nur der Beschlagnahme unter
liegen, wenn sie für die Kriegführung bestimmt sind. Nach
den Bestimmungen der Londoner Konferenz kann relative
Konterbande nur beschlagnahmt werden, wenn sie mit dem
Schiff unmittelbar nach dem feindlichen Lande befördert wird.
Wird sie über ein neutrales Land, z. B. Holland, befördert,
so ist ihre Beschlagnahme unzulässig. Trotzdem ist eine große
Anzahl von Dampfern, die mit Lebensmitteln, Öl, Erzen usw.
nach neutralen Ländern unterwegs waren, obgleich ihre weitere