Die militär-politische Bedeutung des U-Boot-Krieges
zwischen sonst geschaffenen technischen Hilfsmittel anderer
seits, in der Lage ist, eine im Vergleich zur vorjährigen
wesentlich gesteigerte militärische Leistung zu sichern.
4. Wird auf solcher Grundlage der U-Bootkrieg
wiederum unter den vorjährigen Einschränkungen nicht
militärischer Natur geführt, so würde eine weitere Beein
trächtigung der wirtschaftlichen und damit finanziellen
Lage Englands zwar erreicht werden, jedoch läßt sich an
gesichts der zahlreichen technischen Schwierigkeiten der
Durchführung eines in seiner spezifischen Wirkung be
schränkten U-Bootkrieges und der alsdann beträchtlich ver
mehrten Möglichkeiten der Abwehr, besonders auch, weil
in bezug auf solchen Fall auf Grund der vorjährigen Er
fahrungen die Wirkung der Abschreckung auf die Schiffahrt
in der Hauptsache wegfällt, nicht mit Sicherheit annehmen,
daß auf diese Weise England zum Frieden würde ge
nötigt werden können.
5. Wird ein neuer U-Bootkrieg uneingeschränkt, d. h.
mit der Maßgabe geführt, daß im Kriegsgebiet jeder
Schiffsverkehr vernichtet werden darf, dann steht in sicherer
Aussicht, daß England sich infolge unerträglicher Beengung
des Frachtraumes und damit der Zu- und Ausfuhren und
folgeweise gesteigerter Teuerung, unterstützt durch schwerste
finanzielle Bedrohung, in absehbarer Zeit, längstens in
sechs Monaten, zum Friedensschluß gezwungen sehen wird.
Eine andere Art der Beendigung des Krieges erschiene noch
unter dem Gesichtspunkte des gegen Deutschland geplanten
Handelskrieges, an dem England nur in dem Fall einer
solchen Niederlage gehindert werden kann, als gefährliche
Bedrohung der Zukunft des deutschen Wirtschaftslebens.
6. Die Vereinigten Staaten sind nicht in der Lage,
England dadurch, daß sie Frachtraum zur Verfügung
stellen, wesentliche Hilfe gegen einen neuen U-Bootkrieg
zu leisten. Angesichts der Höhe der bereits entstandenen