Full text: Deutschlands Hochseeflotte im Weltkrieg: persönliche Erinnerungen

Amerikas Drohung; Abbruch des U-Boot-Krieges 
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einem U-Boot beschossen oder auf Mine gelaufen war. Wohl 
hatte an demselben Tage und in derselben Gegend die Ver 
senkung eines Schiffes stattgefunden, welches aber der deutsche 
Kommandant nach allen äußeren Umständen und dem Aus 
sehen des Schiffes für einen Minenleger der neugebauten eng 
lischen „Arabis"-Klasse hielt. Die amerikanische Regierung 
leitete aus diesem Fall den Anlaß her, der deutschen Regierung 
noch einmal in schroffster Form die Unrechtmüßigkeit des 
Unterseeboot-Handelskrieges vorzuhalten. Sie drohte, die 
diplomatischen Beziehungen mit der deutschen Regierung ganz 
zu lösen, wenn die deutsche Regierung jetzt nicht unverzüglich 
ein Aufgeben ihrer gegenwärtigen Methoden des Untersee 
bootskrieges gegen Passagier- und Frachtschiffe erklären und 
bewirken würde. 
Diese am 20. April 1916 überreichte Note hatte zur Folge, 
daß unsere Regierung sich zur Nachgiebigkeit entschloß und der 
Admiralstab daraufhin den Befehl übermittelte, den Krieg 
durch Unterseeboote von jetzt an nach Prisenordnung zu füh 
ren. Dieser Befehl erreichte die Flotte auf funkentelegraphi 
schem Wege, während sie auf der Unternehmung zur Be 
schießung von Lowestoft begriffen war. Da eine Kriegführung 
nach Prisenordnung für U-Boote in den Gewässern um Eng 
land keinen Erfolg bringen konnte, die Boote aber den größten 
Gefahren aussetzen mußte, rief ich sämtliche U-Boote funken 
telegraphisch von ihren Stationen ab und meldete, daß der 
U-Boots-Handelskrieg damit gegen England aufhöre. 
Am 30 April erhielt ich die Bestätigung vom Admiralstab, 
daß Se. Majestät mit der vom Flottenkommando angeorditeten 
Unterbrechung des U-Boot-Handelskrieges einverstanden sei 
und befehle, die U-Boot-Waffe so lange nachdrücklich auf mili 
tärische Ziele anzusetzen. Die Wiederaufnahme des U-Boot- 
handelskrieges würde nach der politischen und militärischen Ge 
samtlage befohlen werden. 
Die Verfügung über die U-Boote zu militärischen Zwecken
	        
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