Amerikas Drohung; Abbruch des U-Boot-Krieges
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einem U-Boot beschossen oder auf Mine gelaufen war. Wohl
hatte an demselben Tage und in derselben Gegend die Ver
senkung eines Schiffes stattgefunden, welches aber der deutsche
Kommandant nach allen äußeren Umständen und dem Aus
sehen des Schiffes für einen Minenleger der neugebauten eng
lischen „Arabis"-Klasse hielt. Die amerikanische Regierung
leitete aus diesem Fall den Anlaß her, der deutschen Regierung
noch einmal in schroffster Form die Unrechtmüßigkeit des
Unterseeboot-Handelskrieges vorzuhalten. Sie drohte, die
diplomatischen Beziehungen mit der deutschen Regierung ganz
zu lösen, wenn die deutsche Regierung jetzt nicht unverzüglich
ein Aufgeben ihrer gegenwärtigen Methoden des Untersee
bootskrieges gegen Passagier- und Frachtschiffe erklären und
bewirken würde.
Diese am 20. April 1916 überreichte Note hatte zur Folge,
daß unsere Regierung sich zur Nachgiebigkeit entschloß und der
Admiralstab daraufhin den Befehl übermittelte, den Krieg
durch Unterseeboote von jetzt an nach Prisenordnung zu füh
ren. Dieser Befehl erreichte die Flotte auf funkentelegraphi
schem Wege, während sie auf der Unternehmung zur Be
schießung von Lowestoft begriffen war. Da eine Kriegführung
nach Prisenordnung für U-Boote in den Gewässern um Eng
land keinen Erfolg bringen konnte, die Boote aber den größten
Gefahren aussetzen mußte, rief ich sämtliche U-Boote funken
telegraphisch von ihren Stationen ab und meldete, daß der
U-Boots-Handelskrieg damit gegen England aufhöre.
Am 30 April erhielt ich die Bestätigung vom Admiralstab,
daß Se. Majestät mit der vom Flottenkommando angeorditeten
Unterbrechung des U-Boot-Handelskrieges einverstanden sei
und befehle, die U-Boot-Waffe so lange nachdrücklich auf mili
tärische Ziele anzusetzen. Die Wiederaufnahme des U-Boot-
handelskrieges würde nach der politischen und militärischen Ge
samtlage befohlen werden.
Die Verfügung über die U-Boote zu militärischen Zwecken