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Die Entscheidung
uneingeschränkte U-Bootkrieg einsetzen sollte. Die einzige Er
klärung fand ich darin, daß die erwähnte Note über das Vor
gehen gegen armierte Dampfer vom 1. Februar ab bereits an
die amerikanische Regierung abgegangen und ihre Absendung
oder Überreichung nicht mehr zu verhindern war. Auf die
amerikanische Regierung mußte es jedenfalls befremdend
wirken, wenn sie in der ersten Januarhälfte eine solche Ankündi
gung erhielt, der wenige Wochen später (1. Februar) eine
weitere Mitteilung von der Verschärfung der U-Bootkriegfüh-
rung folgte. Amerika gegenüber mußte es aber einen großen
Unterschied bedeuten, ob der neutralen Schiffahrt ein grund
sätzliches Recht, im Sperrgebiet zu verkehren, zugestanden
wurde, oder die gesamte Schiffahrt, wie es die uneingeschränkte
U-Bootkriegführung verlangte, dort der Vernichtung unterlag.
Wenn etwa, wie aus späteren Mitteilungen hervorzugehen
scheint, noch Absichten vorlagen, die Vermittlung der amerikani
schen Regierung in Anspruch zu nehmen, so konnte die Aufein-
anderfolge zweier so verschiedener Stellungnahmen in der
U-Bootfrage nur verstimmend wirken. Den militärischen
Stellen, d. h. dem Admiralstab und dem allerdings nicht
unmittelbar beteiligten Flottenkommando, ist nichts da
von bekannt geworden, daß zu dieser Zeit meue Verhand
lungen im Gange wären, die durch die Erklärung des unein
geschränkten U-Bootkrieges eine unliebsame Störung erfahren
mußten. Auch in den Akten des Admiralstabes habe ich später,
nach Übernahme dieser Behörde, nichts darüber feststellen
können, daß vor dem tatsächlichen Beginn des uneingeschränkten
U-Bootkrieges am t. Februar ein Ersuchen des Reichskanzlers
um Aufschub abgegangen sein soll, um den letzten Versuch zu
machen, diese äußerste Maßregel zu vermeiden. Ich bin auch
überzeugt, daß Admiral v. choltzendorff mir spätestens bei der
Übergabe der Geschäfte beim Wechsel unserer Stellung Mittei
lung davon gemacht hätte, wenn ihm persönlich etwas von
solchem Vorgehen bekannt geworden wäre. Er hat durch seine