Full text: Ausstellung für Gesundheitspflege Stuttgart 1914

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werten Verhältnisse zu schaffen. Während die Unfallversicherung nur Unfälle 
entschädigt, die sich beim Betriebe ereignen, ziehen die Krankenversicherung 
sowie die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung körperliche und geistige 
Gebrechen aller Art in den Kreis ihrer Fürsorge. Jeder der drei genannten 
Versicherungszweige ist allmählich über die ihm gesetzlich zunächst obliegenden 
Aufgaben weit hinausgewachsen und zu einer Betätigung gelangt, die tief in die 
Volksgesundheit eingreift: die Krankenkassen beeinflussen weite Kreise aufklärend 
durch Wort und Schrift und bringen reiches statistisches Material über die Zu 
sammenhänge zwischen Beruf, Alter, Geschlecht und den einzelnen Krankheiten. 
Die Berufsgenossenschaften gewähren dem Arbeiter möglichsten Schutz vor Ge 
fahren durch ihre umfassende Unfallverhütung, und die Versicherungsanstalten 
fördern die Volksgesundheit durch eine intensive Heilfürsorge, namentlich in der 
Bekämpfung der Tuberkulose, und suchen außerdem durch Gewährung billiger 
Darlehen der arbeitenden Bevölkerung gesunde Wohnungen zu vermitteln. 
Die ausgestellten Modelle, Bilder und Tafeln sollen das Gesagte veranschaulichen. 
Es folgen nacheinander Darstellungen aus der Invaliden- und Hinterbliebenen 
versicherung, der Unfallversicherung und der Krankenversicherung, die sich nur 
auf württembergische Verhältnisse beziehen. Dazu kommen noch Darstellungen 
des Reichsversicherungsamts in Berlin, welche ebenfalls alle drei Versicherungs 
zweige umfassen und Verhältnisse der ganzen deutschen Arbeiterversicherung 
erläutern. 
A. 
Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung. Die Invaliden- und 
Hinterbliebenenversicherung umfaßt die Arbeiter sämtlicher Berufszweige, die 
Dienstboten sowie Hausgewerbetreibenden der Textil- und Tabakindustrie, ferner bei 
einem Einkommen bis zu 2000 M die Handlungsgehilfen, Bühnen- und Orchester 
mitglieder, Lehrer und Erzieher sowie Seeleute. Kleine Unternehmer können 
sich freiwillig versichern. 
Die Versicherung gewährt bei Invalidität Invalidenrente, nach Vollendung 
des 70. Lebensjahres Altersrente. Hat der Empfänger einer Invalidenrente Kinder 
unter 15 Jahren, so wird die Rente erhöht. Nach dem Tode des Versicherten 
erhalten seine Witwe im Falle ihrer Invalidität sowie seine Waisen Witwen- bezw. 
Waisenrente. Hat die Witwe durch eigene Beitragsleistung die Wartezeit für die 
Invalidenrente erfüllt und die Anwartschaft aufrecht erhalten, so werden als ein 
malige Geldzuwendungen der Witwe ein Witwengeld und den Waisen bei Voll 
endung des 15. Lebensjahres Waisenaussteuer gewährt. Außerdem gewährt die 
Versicherung in Krankheitsfällen, die Erwerbsunfähigkeit befürchten lassen, sowie 
zu deren Beseitigung unentgeltliche Heilbehandlung. Die Versicherung erfolgt 
durch 31 Versicherungsanstalten und 10 Sonderanstalten. In Württemberg 
besteht eine Versicherungsanstalt, keine Sonderanstalt. 
Allgemeine Verhältnisse der Versicherungsanstalt Württemberg nach dem 
Stand von 1912. 1. Gliederung der Versicherten nach Berufen. 2. Glie 
derung der Versicherten nach Altersgruppen. 3. Einnahmen aus Bei 
trägen. 4. Beitragsmarken, auf die 5 Lohnklassen verteilt. 5. Verhältnis 
der Beiträge zu den Leistungen in den einzelnen Oberamtsbezirken. 6. Mo 
dell der Lungenheilstätte Überruh für weibliche Versicherte. — Renten 
wesen nach dem Stand von 1912. 7. Invaliditätsursachen. 8. Renten-
	        
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