Full text: Ausstellung für Gesundheitspflege Stuttgart 1914

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verwilligungen von 1892—1913. 9. Lebensalter der Rentner. 10. Berufs 
gliederung der Rentner. — Heilverfahren nach dem Stand von 1912. 11. Die 
wichtigsten Krankheitsarten und die Heilerfolge bei denselben. 12. Heil 
verfahren nach Altersgruppen. 13. Lungentuberkulose nach Altersgruppen. 
14. Beteiligung der verschiedenen Berufe am Heilverfahren. 15. Lungen 
tuberkulose nach Berufen. 16. Tuberkulosenfürsorge. 17. Reinaufwand 
für Heilverfahren von 1898—1912. 18. Zahnersatz. 19. Trinkerfürsorge. 
— Plastische Darstellungen zur Ermöglichung eines Vergleichs der Ver 
hältnisse der Versicherungsanstalt Württemberg mit denjenigen der anderen 
süddeutschen Landesversicherungsanstalten und mit dem Reichsdurch 
schnitt der 31 deutschen Landesversicherungsanstalten nach den Ergeb 
nissen des Jahres 1912: 20. Ungefähre Zahl der Versicherten. 21. Beitrags 
einnahmen. 22. Größe und Anlegeweise des Vermögens. 23. Gegenüber 
stellung der hauptsächlichen Ausgaben auf 100 di Beitragseinnahmen 
bezogen. 24. Gegenüberstellung 
der Kosten für Heilverfahren 
auf 100 dl Gesamteinnahmen 
bezogen. 25. Gegenüberstellung 
der Zahl der in Heilfürsorge 
genommenen Versicherten, auf 
10 000 Versicherte bezogen. Pho 
tographische Bilder: 26. An 
sichten aus dem Verwaltungs 
gebäude der Versicherungsan 
stalt Württemberg. 27. Bilder 
aus der Fürsorgestelle für Tu 
berkulose. Bilder aus der Lun 
genheilstätte Wilhelmsheim für 
männliche Versicherte. 28. Bilder aus der Lungenheilstätte Uberruh für 
weibliche Versicherte. 29- Ansichten des Genesungsheims Bad Rötenbach, 
OA. Nagold. 30. Ansichten des Genesungsheims Lorch, OA. Welzheim. 
31. Ansichten des Krankenheims Wildbad. 32. Bilder aus der Krüppelfür 
sorge der Versicherungsanstalt Württemberg. 
B. 
Unfallversicherung. Der Unfallversicherung unterliegen Industrie und Ge 
werbe, Bau- und Seewesen, Land- und Forstwirtschaft, Detailhandel sowie das nicht 
gewerbsmäßige Halten von Fahrzeugen und Reittieren. Versichert sind alle hiebei 
beschäftigten Arbeiter, die Betriebsbeamten mit einem Jahresarbeitsverdienst bis 
5000 M sowie kleinere Unternehmer; letztere sind meist nur zur freiwilligen 
Versicherung zugelassen. Die Versicherung erfolgt auf Kosten der zu Berufs 
genossenschaften vereinten Unternehmer; für die in Staats- und Kommunal 
betrieben beschäftigten Personen bestehen besondere Ausführungsbehörden. 
Die Unfallversicherung gewährt bei Betriebsunfällen unentgeltliches Heil 
verfahren, Verletzten- und Hinterbliebenenrenten sowie Sterbegeld. Die Höhe 
der Rente des Verletzten richtet sich nach seinem Jahresarbeitsverdienst und dem 
Grade der durch den Unfall herbeigeführten Minderung seiner Erwerbsfähigkeit.
	        
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