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verwilligungen von 1892—1913. 9. Lebensalter der Rentner. 10. Berufs
gliederung der Rentner. — Heilverfahren nach dem Stand von 1912. 11. Die
wichtigsten Krankheitsarten und die Heilerfolge bei denselben. 12. Heil
verfahren nach Altersgruppen. 13. Lungentuberkulose nach Altersgruppen.
14. Beteiligung der verschiedenen Berufe am Heilverfahren. 15. Lungen
tuberkulose nach Berufen. 16. Tuberkulosenfürsorge. 17. Reinaufwand
für Heilverfahren von 1898—1912. 18. Zahnersatz. 19. Trinkerfürsorge.
— Plastische Darstellungen zur Ermöglichung eines Vergleichs der Ver
hältnisse der Versicherungsanstalt Württemberg mit denjenigen der anderen
süddeutschen Landesversicherungsanstalten und mit dem Reichsdurch
schnitt der 31 deutschen Landesversicherungsanstalten nach den Ergeb
nissen des Jahres 1912: 20. Ungefähre Zahl der Versicherten. 21. Beitrags
einnahmen. 22. Größe und Anlegeweise des Vermögens. 23. Gegenüber
stellung der hauptsächlichen Ausgaben auf 100 di Beitragseinnahmen
bezogen. 24. Gegenüberstellung
der Kosten für Heilverfahren
auf 100 dl Gesamteinnahmen
bezogen. 25. Gegenüberstellung
der Zahl der in Heilfürsorge
genommenen Versicherten, auf
10 000 Versicherte bezogen. Pho
tographische Bilder: 26. An
sichten aus dem Verwaltungs
gebäude der Versicherungsan
stalt Württemberg. 27. Bilder
aus der Fürsorgestelle für Tu
berkulose. Bilder aus der Lun
genheilstätte Wilhelmsheim für
männliche Versicherte. 28. Bilder aus der Lungenheilstätte Uberruh für
weibliche Versicherte. 29- Ansichten des Genesungsheims Bad Rötenbach,
OA. Nagold. 30. Ansichten des Genesungsheims Lorch, OA. Welzheim.
31. Ansichten des Krankenheims Wildbad. 32. Bilder aus der Krüppelfür
sorge der Versicherungsanstalt Württemberg.
B.
Unfallversicherung. Der Unfallversicherung unterliegen Industrie und Ge
werbe, Bau- und Seewesen, Land- und Forstwirtschaft, Detailhandel sowie das nicht
gewerbsmäßige Halten von Fahrzeugen und Reittieren. Versichert sind alle hiebei
beschäftigten Arbeiter, die Betriebsbeamten mit einem Jahresarbeitsverdienst bis
5000 M sowie kleinere Unternehmer; letztere sind meist nur zur freiwilligen
Versicherung zugelassen. Die Versicherung erfolgt auf Kosten der zu Berufs
genossenschaften vereinten Unternehmer; für die in Staats- und Kommunal
betrieben beschäftigten Personen bestehen besondere Ausführungsbehörden.
Die Unfallversicherung gewährt bei Betriebsunfällen unentgeltliches Heil
verfahren, Verletzten- und Hinterbliebenenrenten sowie Sterbegeld. Die Höhe
der Rente des Verletzten richtet sich nach seinem Jahresarbeitsverdienst und dem
Grade der durch den Unfall herbeigeführten Minderung seiner Erwerbsfähigkeit.