Full text: Ausstellung für Gesundheitspflege Stuttgart 1914

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WISSENSCHAFTLICHE GRUPPEN 
ANSIEDLUNG UND WOHNUNG. 
Arbeitsausschuß: 
SIGLOCH, Regierungsbaumeister, technischer besoldeter Gemeinderat, Stuttgart, i. Vor 
sitzender. 
MAIER, Stadtbaurat, Vorstand des Städtischen Tiefbauamts, Stuttgart, 2. Vorsitzender. 
DASER, Baurat, Landeswohnungsinspektor, Stuttgart, 3. Vorsitzender. 
Dr. BUJ ARD, 1. Stadtchemiker, Direktor des chemischen Laboratoriums der Stadt Stuttgart. 
BURGER, Max, Oberbaurat, Stuttgart. 
EBERHARDT, Professor an der Baugewerkschule Stuttgart. 
LING, Städtischer Baurat, Stuttgart. 
Dr. VON PFEIFFER, Geh. Hofrat, Stuttgart. 
Dr. VON SCHEURLEN, Generaloberarzt ä la suite, Obermedizinalrat, Mitglied des Reichs 
gesundheitsrats, Stuttgart. 
Dr. ing. WEYRAUCH, Professor an der Kgl. Technischen Hochschule, Stuttgart. 
A. 
Die Anhäufung der menschlichen Siedlungen in den Städten hat gegenüber 
der ,,Hof“bebauung der frühesten Zeiten und der dörflichen Niederlassungen 
Nachteile im Gefolge, welche auf die Gesundheit der Menschen von schädlichem 
Einfluß sind. Diese Nachteile zu mildern ist Zweck und Ziel des neuzeitlichen 
Städtebaues, der sich zu erstrecken hat auf die zweckmäßigste, dabei wirtschaft 
lichste Ausgestaltung des gesamten Bau- und Wohnungswesens einer Stadt, 
unter möglichst weitgehender Berück 
sichtigung aller derjenigen Einrichtungen, 
welche die Gesundheit der Bevölkerung, 
ihr Wohlbefinden, ihr Heimatgefühl zu 
heben geeignet sind. 
Die wichtigsten Grundlagen hiefür 
sind der Bebauungsplan und die Bau 
ordnung. Regelt der erste die Aufteilung 
des Geländes in geeignete Baublöcke, so 
regelt die zweite die Überbauung jener 
Blöcke, und sie ist es, welche durch ge 
eignete Vorschriften die Licht und Luft 
zufuhr nach allen, dem dauernden 
Aufenthalt von Menschen dienenden Räu 
men zu sichern hat. 
Mit dem Wachstum der Siedlungen 
wachsen die Ansprüche an deren Be 
schaffenheit, Licht und Luftzufuhr allein 
und gute bauliche Ausgestaltung der 
Straßen und Häuser genügen nicht mehr, 
es wird notwendig, die Städtereinigung 
DIE BEVÖLKERUNGSZlINAHMEvm GR05S-5TinTGÄHT 
IN DEN JAHRGÄNGEN 1850 bis B50 
EINWOHNER HNWOHNEP 
B50 1860 1870 1880 1390 1900 1910 1900 1930 840 ßÖO
	        
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