Full text: Ausstellung für Gesundheitspflege Stuttgart 1914

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mit sämtlichen Baulinien. 31. Reutlingen-Betzingen. 32. Über 
sichtlicher Bebauungsplan der Gemeinde Stammheim. 33. Ulm : Stadt 
bauplan. 34. Grundbesitzplan. 35. Grünplan. 36. Baustaffelplan. 37. Um 
gearbeitete Stadtbaupläne, Altstadtdurchbruch im Zuge der Bockgasse. 
38. Darstellung der Bebauungsdichte. 39. Vaihingen a. F.: Ortsbau 
plan, Photographien von öffentlichen Anlagen. 
B. 
Auf Grund der durch den Bebauungsplan festgelegten Landaufteilung erfolgt 
die Überbauung der einzelnen Plätze für die bestimmten Zwecke. Anbauvor- 
:hriften haben darüber zu befinden, wieweit die Baufläche nach Länge, Breite und 
Höhe ausgenützt werden darf. Anschauliche Modelle zeigen das Bestreben der 
neuen württembergischen Bauordnung und der neuen Stuttgarter Ortsbausatzung, 
in vermehrtem Maße für Luft und Licht in den Gebäuden zu sorgen. 
Bauordnung und Bauvorschriften. 40. Eine städtische Straße aus 
früherer Zeit. 41. Verhältnis von Gebäudehöhe und Straßenbreite nach 
der alten Bauordnung vom 6. Oktober 1872. 42. Verhältnis von Gebäude 
höhe und Straßenbreite nach der neuen Bauordnung vom 28. Juli 1910. 
43. Baublock der Altstadt, darstellend das Verhältnis der Überbauung 
der Grundstücke zu ihrer unüberbauten Fläche. 44. Baublock der Alt 
stadt mit einer Überbauung durch zweistöckige Gebäude nach den Vor 
schriften des Art. 46 der Bauordnung. 45. Desselben Baublocks mit einer 
Überbauung durch einstöckige Gebäude nach den Vorschriften des Art. 46 
der Bauordnung. 46. Der Lichteinfall in die Fenster eines Gebäudes bei 
wechselndem Gebäudeabstand (Modell). 47. Schematische Darstellung 
des Lichteinfalls unter 45 0 bei 14 m hohen Gebäudewänden: a) bei 
3 m Wich, b) bei Vordergebäuden nach Art. 48 der Bauordnung, c) bei 
Hintergebäuden und Flügelanbauten nach Art. 48 der Bauordnung, d) bei 
der Rückseite von Vordergebäuden nach Art. 48 der Bauordnung. 48. bis 
51. Stuttgart: Darstellung der Baudichtigkeit der verschiedenen Bau 
zonen nach dem alten und neuen Baurecht an 4 Modellen, Maßstab 1:100. 
52. Entwicklung des Wohnungsgrundrisses unter dem Einfluß der alten 
und der neuen Bauordnung und den jeweiligen Ortsbausatzungen. 
C. 
Menschen, denen die Mittel für Beschaffung einer genügenden Wohnung 
nicht zur Verfügung stehen, sind der Gefahr ausgesetzt, daß sie nur solche Räume 
beziehen können, welche für sie und ihre Familie nicht ausreichen oder der Gesund 
heit nachteilig sind. Da die Gesunderhaltung der Volkskraft grundlegend für 
das wirtschaftliche Emporkommen des Staats und seine Stellung unter den Staaten 
ist, so haben Bestrebungen einzusetzen, um Mängel im Wohnungswesen zu bessern. 
Einesteils hat die „Wohnungsaufsicht“ dafür zu sorgen, daß bauliche Mängel 
und solche, welche in der Art der Benutzung liegen, beseitigt und ungenügende 
Wohnungen nicht benutzt werden, andererseits muß unter Zuhilfenahme von 
möglichst billigem Kapital der Bau von Wohnungen betrieben werden, welche 
den weniger zahlkräftigen Teilen der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden 
können.
	        
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