Full text: Akten vom 4. Januar 1736 bis 31. Mai 1740 (5,2)

Cocceji und die Justizverbesserung in der Neumark. 
489 
„Weil aber die ganze Ordnung nichts taugt, so muß die 
berlinische hier eingeführt werden". 
Unterm 25. Juli 1738 erhielt die Neumärkischc Regierung den Be 
fehl, die zurückgelassene neue (Konstitution sonder Anstand, wenn sie darüber 
ihre Llonita gemacht, den Landständen mitzutheilen und diesen einen 
terminum peremptorinm zu setzen, damit alles gegen den 16. ngust 
fertig sei und nach Berlin gesandt werden könne (Cvnc., gez. Cocceji. - 
R. 42. Skr. 48 a). 
Unterm 2. August 1738 erhielt sie weiter die Ordre, mit dem Con- 
stitnlivniren „bis zu Ende laufenden jetzigen Ernteferien" fortzufahren, 
„anerwogen die überflüssige Memorialien, welche nur Unsere 
Unterthanen ohne Noth rniniren und blos Protonotarios. Secretarios 
und Advocatos bereichern, durchaus abgeschaffet und die Sachen 
ohne einige geldfressende Streitigkeiten sofort zum Verhör gebracht 
werden sollen". Der Protonotar Büchner könne die verlangten 
2 Gr. für jedes Decret keineswegs erhalten, „weilen eben dieses 
das rechte oder vielmehr unverantwortliche Mittel wäre, wodurch 
man die protocolla mit Vorstellungen zu überhäufen Gelegenheit 
gäbe, zu geschweige», daß die Advocatcn mit mehrcrm Recht einen 
douceur prätendiren könnten und würden, weil dieselbe acta nach 
sehen" Indessen sollen dock) . . dem p. Büchner pro prae- 
statione juramenti subjectionis et fidelitatis derer Edelleute (ohn- 
geachtct diese doueeur in dem Edict vom 18. Januar 1720 denen 
Subalternen der Lehnskanzlei verschrieben worden) 2 Rthlr. Ge 
bühren verbleiben und Überbein dasjenige, was die protonotarii bei 
hiesigem Kammergericht in Ansehung des Abgangs vermöge der 
Constitution d. a. 1725 genießen, in künftiger Sportnlordnnng 
passiren" (Conc., gez. Cocceji. — R. 42. a. a. O.). 
Unterm 15. August 1738 übersandte die Neumärkische Regierung 
ihre Notata und einige Vorschläge des Commissionsraths und Hof- und 
Amtsfiscals Kirchhoff (Ausf.). Die Stünde hatten sich 8. August direct 
nach Berlin gewandt. 
Die neue Constitution ist vom 19. August 1738 datiert, die Spvrtel- 
vrduung vom 20. August (vgl. daselbst).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.