Full text: Geschäftsanweisung für die Säuglingspflege und Kleinkinderfürsorge der Stadt Charlottenburg

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dem Hauspslegeverein anheimgestellt, in Zweifelsfällen — z. B. wenn 
die Frau zum ersten Male entbindet — die Untersuchung auf Still 
fähigkeit durch den zuständigen Fürsorgearzt vornehmen zu lassen. 
Tuberkulosoverdächtige Frauen sind sofort dem Fürsorgeamt für 
Lungenkranke zu überweisen. 
Zur Verabreichung der Vorernährung, soweit sie in Form einer 
Mittagsmahlzeit geschieht, sind folgende Speisnngsstellen eingerichtet: 
Charlottenburger User 16, Nehringstraße 11, Wilmersdorfer 
Straße 111, Berliner Straße 137 und Alt-Moabit 39. Die Speisen 
werden in der Zentralküche des Hauspflegevereins, zu deren Betrieb 
die Stadt die anteiligen Kosten trägt, hergestellt. 
Die Speisen sind, im allgemeinen in den Speisungsstellen von 
den Frauen z» verzehren. 
Ueber die gewährten Unterstützungen ist vierteljährlich Rechnung 
zu legen. 
Die Beihilfe kann ausnahmsweise über 4 Wochen hinaus ge 
währt werden, sofern die Vorernährung länger als 4 Wochen vor der 
Entbindung begonnen hatte, weil die Zeit der Entbindung nicht mit 
Sicherheit festzustellen war oder besondere ärztliche oder wirtschaftliche 
Gründe eine längere Bewilligung rechtfertigten. Die Gründe für 
eine derartige Ausdehnung sind in Spalte 12 der Beihilfenliste zu 
vermerken. 
Die Vorernährung kann aus besonderen Anlässen vor der Ent 
bindung abgebrochen werden. 
Der Hauspflegeverein hat die von ihr» gepflegten oder unter 
stützten Mütter stets rechtzeitig vor dem Aufhören der Pflege oder der 
Vorernährung schriftlich an die nächste Säuglingsfürsorgestelle zu 
überweisen, damit diese in unmittelbarem Anschluß hieran die weitere 
Fürsorge übernehmen kann. 
ii. W ö kh II c v i IIII e II f ü r s o r st e. 
Für Entbindungen stehen das Krankenhaus Tophie-Charlotten- 
Straße und das Kaiserin-Auguste-Victoria-Haus zur Verfügung. Beide 
Anstalten nehmen nicht nur ledige, sondern auch verheiratete Schwan 
gere und Mütter auf. Abgesehen von solchen verheirateten Frauen, 
deren Wohnungs-, häusliche oder sonstige Verhältnisse die Entbindung 
in einer Anstalt und vielleicht einen anschließenden längeren Aufenthalt
	        
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