Full text: Geschäftsanweisung für die Säuglingspflege und Kleinkinderfürsorge der Stadt Charlottenburg

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Die Fürsorgestellen sind, da es sich nicht um eine rein städtische 
Einrichtung handelt, n i ch t als st ä d t i j d) e Fürsorgestellen bezeich 
net; sie führen 'vielmehr die Benennung: 
Charlottenburger Säuglingsfürsorgestelle »s>v. 
(Name des Vereins). 
Neue Fürsorgestellen dürfen nicht ohne Genehmigung der städti 
schen Körperschaften eröffnet lverdcn, die Verlegung der bisherigen 
Stellen ist an die Zustimmung des Magistrats gekntipft. 
2. Lage der besonderen Milchansgabestellen. 
Um den Frauen die täglichen, häufig weiten Wege nach den Für- 
sorgestellen zu ersparen, sind zurzeit neben diesen folgende Milchaus 
gabestellen eingerichtet: 
Milchausgabestelle der Fürsorgestelle I: 
Hardenbergstraße 4/5 — Apotheke; 
Milchausgabestelle der Fürsorgestelle II: 
Ansbacher Straße 18; 
Milchausgabestelle der Fürsorgestelle ITT: 
Kamminer Straße 34; 
Milchausgabestelle der Fürsorgestelle V: 
Helmholtzstraße 26; 
Milchausgabestclle der Fürsorgestelle VI: 
Milchhäuschen Friedrich-Karl-Platz; 
Milchausgabestelle der Fürsorgestelle VII: 
Suarezstraße 44. 
3. Leitung. 
Die Aerzte sind die Leiter der Fürsorgestellen. Ihre Anstellung, 
Besoldung und Entlassung erfolgt durch die Vereine, die die Fürsorge 
stellen betreiben, unter Zustimmung des Magistrats. Sie sind in ärzt 
lichen Fragen völlig selbständig und an die Anweisungen der Vereine 
nicht gebunden, jedoch verpflichtet, sich mit ihren Verordnungen in den 
Grenzen der zur Verfügung gestellten Mittel zu halten. 
Den leitenden Aerzten sind auch die Schwestern und Angestellten 
in ärztlichen Angelegenheiten unterstellt.
	        
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