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Die Fürsorgestellen sind, da es sich nicht um eine rein städtische
Einrichtung handelt, n i ch t als st ä d t i j d) e Fürsorgestellen bezeich
net; sie führen 'vielmehr die Benennung:
Charlottenburger Säuglingsfürsorgestelle »s>v.
(Name des Vereins).
Neue Fürsorgestellen dürfen nicht ohne Genehmigung der städti
schen Körperschaften eröffnet lverdcn, die Verlegung der bisherigen
Stellen ist an die Zustimmung des Magistrats gekntipft.
2. Lage der besonderen Milchansgabestellen.
Um den Frauen die täglichen, häufig weiten Wege nach den Für-
sorgestellen zu ersparen, sind zurzeit neben diesen folgende Milchaus
gabestellen eingerichtet:
Milchausgabestelle der Fürsorgestelle I:
Hardenbergstraße 4/5 — Apotheke;
Milchausgabestelle der Fürsorgestelle II:
Ansbacher Straße 18;
Milchausgabestelle der Fürsorgestelle ITT:
Kamminer Straße 34;
Milchausgabestelle der Fürsorgestelle V:
Helmholtzstraße 26;
Milchausgabestclle der Fürsorgestelle VI:
Milchhäuschen Friedrich-Karl-Platz;
Milchausgabestelle der Fürsorgestelle VII:
Suarezstraße 44.
3. Leitung.
Die Aerzte sind die Leiter der Fürsorgestellen. Ihre Anstellung,
Besoldung und Entlassung erfolgt durch die Vereine, die die Fürsorge
stellen betreiben, unter Zustimmung des Magistrats. Sie sind in ärzt
lichen Fragen völlig selbständig und an die Anweisungen der Vereine
nicht gebunden, jedoch verpflichtet, sich mit ihren Verordnungen in den
Grenzen der zur Verfügung gestellten Mittel zu halten.
Den leitenden Aerzten sind auch die Schwestern und Angestellten
in ärztlichen Angelegenheiten unterstellt.