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Es wird vorausgesetzt, daß die Aerzte mit den Vereinen Hand
in Hand arbeiten. Bei Meinungsverschiedenheiten, die nicht beseitigt
werden können, ist die Entscheidung des Magistrats herbeizuführen.
Die leitenden Aerzte erhalten iür jede Wochensprechstunde eine
Entschädigung von jährlich (i()0 J/, die vierteljährlich nachher zu
zahlen ist.
-t. Verwaltung.
Es werden verwaltet:
die Fürsorgestellen I. II und V vom Vaterländischen Frauen>verein.
die Fürsorgestellen III, IV und VII vom Elisabeth-Frauenverein,
die Fürsorgestelle VT vom Kaiserin-Auguste-Victoria-Haüs.
Diese Vereine usw. sind der Stadtgemeinde gegenüber für die
ordnungsmäßige Verwaltung und den gesamten Wirtschaftsbetrieb der
Fürsorgestellen verantwortlich. Sie sollen mit den leitenden Aerzten
Hand in Hand arbeiten, entscheiden aber in allen Verwaltungs
fragen selbständig. Sämtliche Mietverträge sind von den Ver
einen abzuschließen, vor dem Abschluß aber deni Magistrat zur Zu
stimmung vorzulegen. Das zum Betriebe der Fürsorgestellen erforder
liche Wirtschaftspersonal ist von den Vereinen in Grenzen der zur
Verfügung gestellten Mittel anzunehmen, zu besolden, zu beaufsichtigen
und zu entlassen.
Die Mitglieder der Vereine arbeiten ehrenamtlich; sic leisten in
den Sprechstunden Hilfe und suchen, wo es geboten erscheint, mit der
Schwester Mütter und Säuglinge in den Wohnungen auf.
5, Schwestern,
a) Allgemeines.
Die Anzahl der auf städtische Kosten zu beschäftigenden Schwestern
richtet sich nach den jeweilig zur Verfügung gestellten Mitteln. Eine
Vermehrung der Schwesternstellen ist nur mit Zustimmung der städti
schen Körperschaften zulässig.
Für diejenigen Schwestern, die in den zu den Fürsorgestellen ge
hörigen Räumen wohnen, und für die vom Kaiserin-Auguste-Victoria-
Haus zu stellenden Schwestern der Fürsorgestelle VI zahlt die Stadt-