Full text: Geschäftsanweisung für die Säuglingspflege und Kleinkinderfürsorge der Stadt Charlottenburg

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Die Schwestern haben an den Sprechstunden regelmäßig teilzu 
nehmen und den leitenden Aerzten ihre bei den Besuchen gemachten 
Beobachtungen und etwaige besondere Vorkommnisse sofort mitzuteilen. 
Falls Mütter oder Pflegemütter ohne Grund ans der Fürsorge 
fortbleiben, haben die Schwestern die Ursache festzustellen und zu ver 
suchen, die Mütter zur Rückkehr in die Fürsorge zu bestimmen. 
Die Schwestern sind ständig anzuweisen, sich jedes ärztlichen Rat 
schlages zu enthalten. *) 
Aus Ersuchen des Statistischen Amts sind die Schwestern ver 
pflichtet, in den Fällen, in denen beim Tode eines Säuglings die 
Frage nach der Ernährungsweise auf den Totenschein nicht beant 
wortet ist, diese festzustellen. 
Ueber die sonstige Beschäftigung der Silvestern entscheiden die 
Vereine, wobei die Wünsche der leitenden Aerzte nach Möglichkeit zu 
berücksichtigen sind. 
Zur Erledigung der schriftlichen Arbeiten stehen sämtlichen 
Schwestern die Räume der Fürsorgestellen nach näherer Anordnung 
der Vereine zur Verfügung. 
Auf möglichste Sparsamkeit bei den Fahrgeldern haben die 
Schwestern dauernd Bedacht zu nehinen. 
6. Schreibhilfen. 
Zur Erledigung der Schreibarbeiten, lvie Buch- und Listcn- 
führung, Aufstellung der Abrechnungen für die Stadt und zur Ver 
tretung ehrenamtlicher Kräfte in den Sommermonaten sind die Ver 
eine ermächtigt, Schreibhilfen gegen Entschädigung in den Grenzen 
der zur Verfügung gestellten Mittel zu beschäftigen. 
Diese Schreibhilfen sind nach näherer Anordnung der Vereine 
dafür verantwortlich, daß sämtliche Schriftstücke (z. B. Sitzungs 
berichte, Verfügungen von allgemeinem Wert usw.) allen in Frage 
kommenden Personen vorgelegt und ordnungsmäßig geheftet und auf 
bewahrt werden. 
*) Das Verbot der Verabreichung von Milch bei plötzlicher Darinertran- 
kung ist als ärztlicher Ratschlag nicht zn betrachten; jedoch soll in jedem der 
artigen Falle auf Zuziehung eines Arztes gedrungen werden.
	        
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