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Auguste-Victor ia-H auses bezogen, das auch die zur Herstellung dieser
Portionen erforderliche Milch liefert.
Die in den Milchküchen der Fürsorgestellen I und IV zur Her
stellung trinkfertiger Portionen erforderliche Kindermilch liefern die
Mitglieder des Vereins Charlottenburger Molkereibefitzer unter den
aus dem Vertrage mit ihnen ersichtlichen Bedingungen.
Die Molkereibesitzer haben die Portionen von den Milchküchen
nach den Fürsorgestellen behufs Verausgabung an die Mütter un
entgeltlich zu befördern.
Für die Abgabe und Verrechnung der trinkfertigen Portionen
gelten die im Abschnitt e für die Milchausgabe usw. gegebenen Vor
schriften. Der Selbstkostenpreis einer Portion beträgt gegenwärtig
46 F. Die Stadt vergütet den Vereinen die trinkfertigen Portionen
zurzeit folgendermaßen:
a) Für eine unentgeltlich abzugebende Portion:
Für die Bestandteile 31 F
Herstellungskosten . 15 F
1j) Für eine gegen Bezahlung abzugebende Portion:
Für die Bestandteile Zuschuß l > F
Herstellungskosten 15 F
Für jede gegen Bezahlung abgegebene Portion sind hiernach von
den Abnehmern 20 F zu erheben; vgl. Abschnitt a.
Die Löhne usw. für die in den Milchküchen beschäftigten Per
sonen sind aus den Herstellungskosten zu bestreiten.
Als Ersatz für den durch Bruch im Sterilisator eintretenden Ver
lust können täglich zwei Portionen in jeder Milchküche in Rechnung
gestellt werden.
Die für die Kindererholungsstätte Eichkamp erforderlichen trink
fertigen Portionen liefert die Milchküche der Fürsorgestelle I gegen
Zahlung der vollen Kosten. Die Milchküche hat diese Portionen be
sonders zu buchen; sie dürfen der Stadt durch die Abrechnung nicht
Wchgewiesen werden.
I') Eiweißmilch.
Die leitenden Aerzte sind ermächtigt, für darmkranke Säuglinge
Eiweißmilch zu verordnen. Diese Milch ist von den Vereinen frei
händig zu beschaffen und in den Milchküchen trinkfertig herzustellen.
Der Selbstkostenpreis einer Portion beträgt 53 Z.