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Bei der Entlassung von Säuglingen aus den Krankenhäusern, den
Säuglingsheimen usw. haben die Anstalten den Fürsorgestellen die
Art der Ernährung der Kinder mitzuteilen.
3, Aufnahme von Säuglingen in die .Kindererholungs
stätte Eichkamp.
In Verbindung mit den Fürsorgestellen steht eine Säuglings
abteilung in der vom Vaterländischen Frauen-Verein betriebenen
Kindererholuugsstättc zu Eichkamp. Sie dient zur Aufnahme be
sonders schwächlicher chronisch kranker Säuglinge, die zu Hause nicht
gedeihen; diese finden in der Erholungsstätte für Tag und Nacht
Aufnahme. Die Erholungsstätte ist nur während des Sommerhalb
jahres — in der Regel vom Mai bis September — geöffnet und für
70 Säuglinge eingerichtet.
Die Ueberweisung der Säuglinge in die Erholungsstätte erfolgt
ausschließlich durch die leitenden Aerzte der Fürsorgestellen.
In der Erholungsstätte ist ständig für Ammenmilch gesorgt. So
weit zur Ernährung der Kinder trinkfertige Portionen aus der Milch
lüche erforderlich sind, werden sie von der Fürsorgestelle I gegen Zah
lung der Selbstkosten geliefert.
Für das Kind und den Tag werden 1,60 Ji gezahlt. Die Kosten
werden am Schlüsse jeden Monats von der Erholungsstätte bei der
Stadt angefordert.
V. Poliklinische Behandlung.
Das Kaiserin-Auguste-Victoria-Haus hat ärztliche poliklinische
Sprechstunden für Kinder mit besonderer Berücksichtigung von Säug
lingen und Kleinkindern eingerichtet. Die Sprechstunden finden täg
lich von 111/2 bis 1 Uhr vormittags, Sonntags nur in dringenden
Fällen, statt. Zu dieser poliklinischen Behandlung werden im all
gemeinen nur solche Kinder zugelassen, die ivou Charlottenburger
Aerzten, insbesondere von den städtischen Fürsorgeärzten, überwiesen
werden.
Das Kaiserin-Auguste-Victoria-Haus ist von der Armendirektion
ermächtigt, nach den mit dieser vereinbarten Grundsätzen für die ihm