Full text: Geschäftsanweisung für die Säuglingspflege und Kleinkinderfürsorge der Stadt Charlottenburg

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Bei der Entlassung von Säuglingen aus den Krankenhäusern, den 
Säuglingsheimen usw. haben die Anstalten den Fürsorgestellen die 
Art der Ernährung der Kinder mitzuteilen. 
3, Aufnahme von Säuglingen in die .Kindererholungs 
stätte Eichkamp. 
In Verbindung mit den Fürsorgestellen steht eine Säuglings 
abteilung in der vom Vaterländischen Frauen-Verein betriebenen 
Kindererholuugsstättc zu Eichkamp. Sie dient zur Aufnahme be 
sonders schwächlicher chronisch kranker Säuglinge, die zu Hause nicht 
gedeihen; diese finden in der Erholungsstätte für Tag und Nacht 
Aufnahme. Die Erholungsstätte ist nur während des Sommerhalb 
jahres — in der Regel vom Mai bis September — geöffnet und für 
70 Säuglinge eingerichtet. 
Die Ueberweisung der Säuglinge in die Erholungsstätte erfolgt 
ausschließlich durch die leitenden Aerzte der Fürsorgestellen. 
In der Erholungsstätte ist ständig für Ammenmilch gesorgt. So 
weit zur Ernährung der Kinder trinkfertige Portionen aus der Milch 
lüche erforderlich sind, werden sie von der Fürsorgestelle I gegen Zah 
lung der Selbstkosten geliefert. 
Für das Kind und den Tag werden 1,60 Ji gezahlt. Die Kosten 
werden am Schlüsse jeden Monats von der Erholungsstätte bei der 
Stadt angefordert. 
V. Poliklinische Behandlung. 
Das Kaiserin-Auguste-Victoria-Haus hat ärztliche poliklinische 
Sprechstunden für Kinder mit besonderer Berücksichtigung von Säug 
lingen und Kleinkindern eingerichtet. Die Sprechstunden finden täg 
lich von 111/2 bis 1 Uhr vormittags, Sonntags nur in dringenden 
Fällen, statt. Zu dieser poliklinischen Behandlung werden im all 
gemeinen nur solche Kinder zugelassen, die ivou Charlottenburger 
Aerzten, insbesondere von den städtischen Fürsorgeärzten, überwiesen 
werden. 
Das Kaiserin-Auguste-Victoria-Haus ist von der Armendirektion 
ermächtigt, nach den mit dieser vereinbarten Grundsätzen für die ihm
	        
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