Full text: Geschäftsanweisung für die Säuglingspflege und Kleinkinderfürsorge der Stadt Charlottenburg

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Handlung zu überweisen. Tie Behandlung findet unentgeltlich 
wwchentüglich van I I bis I Uhr statt. Für die Behandlung der Kinder 
in der Schulzahnklinik sind dieselben Grundsätze maßgebend, lote für 
die Ueberweisung an andere städtische Einrichtungen. 
Die leitenden Aerzte sind ferner ermächtigt, auch die Ueberlveisung 
von Kindern in Heil- und Erholungsstätten, Krüppelheimen usw. zu 
vermitteln. Die Bvrschläge sind zu richten: 
a) für die Ueberweisung van ÄiMern in die Heil- und Erholungs 
statten an das städtische Fürsorgeamt für Lungenkranke, 
Berliner Str. lü7, 
I>) für die Ueberweisung van .mindern in Krüppelhcime an die 
Armendircktian, 
e) für die Ueberlveisung van Kindern in das Fugendheim an den 
Verein Jugendheim, Gaethestr. 22. 
Kinder mit Sprachstörungen sind dem Stadtarzt zuzuführen he 
tz. iss Ueberlveisung an einen Spezialarzt. 
I 
YIIJ. Mraufflchtigung und hygienische 
Uebrrwachung der städtischen Pflegekinder^ 
Haltekinder und unter Generalvormundschaft 
stehenden Münde!.*) 
I. Beobachtung der Kinder vor der Ueberweisung in 
Pflegestellen. 
Jeder in städtische Pflege z>l nehmende Säugling - a h n e 
Ausnahme ist, bevor er van der Stadt in Privatpflege ge 
geben wird, zur Feststellung des Fehlens oder Vorhandenseins kan 
*) Alle Pflegestellen, in denen Säuglinge nagen Entgelt untergebracht 
werden sollen, werden im Einvernehmen mit dem Königliche» Polizei-Präsi 
dium durch besoldete weibliche Angestellte der Stadt und durch eine ständige 
Kommission von ehrenamtlichen Waisenpflegerinnen geprüft. Vor Genehmi 
gung einer Pflegeftelle wird bei dein städtischen Fürsorgeamt für Lungen 
kranke festgestellt, ob in der Familie etwa ein Lungenkranker vorhanden ist. 
um, soweit irgend möglich, eine Infektionsgefahr auszuschließen.
	        
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