— 37 —
Handlung zu überweisen. Tie Behandlung findet unentgeltlich
wwchentüglich van I I bis I Uhr statt. Für die Behandlung der Kinder
in der Schulzahnklinik sind dieselben Grundsätze maßgebend, lote für
die Ueberweisung an andere städtische Einrichtungen.
Die leitenden Aerzte sind ferner ermächtigt, auch die Ueberlveisung
von Kindern in Heil- und Erholungsstätten, Krüppelheimen usw. zu
vermitteln. Die Bvrschläge sind zu richten:
a) für die Ueberweisung van ÄiMern in die Heil- und Erholungs
statten an das städtische Fürsorgeamt für Lungenkranke,
Berliner Str. lü7,
I>) für die Ueberweisung van .mindern in Krüppelhcime an die
Armendircktian,
e) für die Ueberlveisung van Kindern in das Fugendheim an den
Verein Jugendheim, Gaethestr. 22.
Kinder mit Sprachstörungen sind dem Stadtarzt zuzuführen he
tz. iss Ueberlveisung an einen Spezialarzt.
I
YIIJ. Mraufflchtigung und hygienische
Uebrrwachung der städtischen Pflegekinder^
Haltekinder und unter Generalvormundschaft
stehenden Münde!.*)
I. Beobachtung der Kinder vor der Ueberweisung in
Pflegestellen.
Jeder in städtische Pflege z>l nehmende Säugling - a h n e
Ausnahme ist, bevor er van der Stadt in Privatpflege ge
geben wird, zur Feststellung des Fehlens oder Vorhandenseins kan
*) Alle Pflegestellen, in denen Säuglinge nagen Entgelt untergebracht
werden sollen, werden im Einvernehmen mit dem Königliche» Polizei-Präsi
dium durch besoldete weibliche Angestellte der Stadt und durch eine ständige
Kommission von ehrenamtlichen Waisenpflegerinnen geprüft. Vor Genehmi
gung einer Pflegeftelle wird bei dein städtischen Fürsorgeamt für Lungen
kranke festgestellt, ob in der Familie etwa ein Lungenkranker vorhanden ist.
um, soweit irgend möglich, eine Infektionsgefahr auszuschließen.