eingebrochenen dreißigjährigen Krieges besonders erwünscht war,
behielt sich der Breslauer Rath durch ein Dekret vom Jahre 1635
vor — wegen der Kriegskünste auch außerhalb der Jahrmärkte
hin und wieder einen oder den andern Juden zum allgemeinen
Besten aus wichtigen Gründen hereinzulassen."
Auf Grund dieser zugestandenen Ausnahmen aber siedelten
sich nach und nach so viele Juden in der Stadt an, daß der
Rath, gestützt auf das Ladislaw'sche Edikt, wieder eine theil-
weise Ausweisung anstrebte. Allein der kaiserliche Oberfiskal
belehrte den Rath, daß er kein Recht mehr habe, sich auf ein
Edikt zu berufen, das er selbst so lange außer Acht gelassen,
und die Juden, die sich als nothwendiges Mitglied des Ver
kehrs und als erwünschte Geldgeber erwiesen, blieben von jetzt
ab dauernd in Breslau*).
Man sollte meinen, daß sie nunmehr unbehelligt hier ver
weilen konnten und jeder in Ruhe und Frieden seiner Be
schäftigung nachgehen konnte, aber so weit waren sie noch lange
nicht; die Wogen gingen immer noch auf und nieder und sie
waren noch das ganze Jahrhundert hindurch den verschiedensten
Beschränkungen ausgesetzt. Anfänglich wohnten sie in den Vor
städten unter den Kloster-Jurisdiktionen und eine gewisse Be
rechtigung, ihren Wohnsitz in der Stadt zu haben, erhielten sie
erst durch das kaiserliche Edikt vom 8. Mai 1713, durch welches
ihnen die Zahlung eines nach sechs Klassen abgestuften Toleranz
geldes auferlegt wurde. Wenn auch der Zuzug fremder Juden
beschränkt und streng kontrollirt wurde, so wurden doch merk
würdigerweise hauptsächlich polnische Handelsjuden zugelassen,
aber reich mußten sie sein. Da aber nur die Armen fernge
halten wurden, fand sich immerhin eine große Anzahl fremder
Juden ein, die, wenn auch nur vorübergehend, sich in den vier
großen Judenhöfen — „Fechtschule, goldnes Hirschel, Pokoyhof
und goldnes Rad" aufhielten, wo alle polnischen, moskowitischen,
ungarischen, armenischen und mazedonischen Handelsleute einkehrten
und ihre Geschäfte besorgten.
*) Grünhugen, Geschichte Schlesiens. — Weiß, Chronik.
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