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Beispiel der Vererbung des Albinismus gezeigt werden,
welcher beim Menschen wie bei den Tieren eine rezessive Eigen-
schaft zu sein scheint.
Sind beide Eltern albinotisch (RR), so haben sie nur albino-
tische Kinder (RR). Sind die beiden Eltern Heterozygoten (DR)
in bezug auf den Albinismus, so zeigen sie den Albinismus nicht,
aber von ihren Kindern wird ein Viertel der Zahl albinotisch. Wird
ein Heterozygot (DR) mit einem nicht belasteten Individuum (D D)
gepaart, bezugsweise heiratet ein Heterozygot (DR) eine nicht
belastete Ehehälfte (D D), so zeigt keiner der Nachkommen den
Albinismus. Aber die Nachkommen sind zur halben Zahl Hetero-
zygoten (DR), und wenn zwei Heterozygoten durch Paarung
bezugsweise Heirat zusammenkommen, so kann der Albinismus
bei einem Teil der Nachkommen wieder in Erscheinung treten.
Was Mißbildungen anbetrifft, die nach Plate dominant
sind, wie Brachydaktylie (Kurzfingerigkeit), Phalangen-
verwachsung, Polydaktylie (überzählige Finger und
Zehen), Spaltfuß, Hypotrichosis (Haararmut) mit
Schwitzvermögen, Hypospadie (Spaltung der Harn-
röhren, Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalte (Hasenscharte),
so käme bei Pferden nur Haararmut mit Schwitzver-
mögen in Betracht, die zuweilen beobachtet werden kann.
Von rezessiven Mißbildungen, nach Plate die Hüft-
gelenkverrenkung, der echte Zwergwuchs und die
HMaararmutohneSchwitzvermögen, fehlen Vergleiche
mit den Pferden bis auf den Zwergwuchs.
Bei rezessiven Krankheiten ist Inzucht bezugsweise Ver-
wandtenheirat besonders gefährlich, weil es dabei leicht geschehen
kann, daß zwei Heterozygoten (D R) zusammenkommen, denen man
die vorhandene Krarikheitsanlage nicht ansieht, wobei dann bei
einem Viertel der Zahl der Kinder das Auftreten der Krankheit zu
erwarten ist.
Das trifft alles auf die von mir im weiteren bestimmt an-
yegebenen Erbfehler zu.