Full text: Die Frauen und das politische Leben

17 
heilen des persönlichen Lebens erschöpfen, wenn es die Volks 
gemeinschaft bewußter, tatkräftiger, unmittelbarer als früher 
umfassen soll, so muß den Frauen auch ein Stück der gemein- 
sauren Verantwortungen übertragen werden. Män wächst nur 
mit solchen Lebensgebieten wirklich fest und dauernd zusammen, 
auf denen man mit Verantwortung tätig ist. Heißt die Parole 
heute, durch Steigerung des bürgerlichen Pflichtbewußtseins den 
nationalen Znsamnienhalt festigen, jeden einzelnen aus dem 
Salas y Goiuez seines Privatlebens für die Gemeinschaft zu 
gewinnen, so ist das nicht durch patriotische Gesinnungspflege, 
sondern nur dadurch zu erreichen, daß alle individuellen Kräfte 
dem Ganzen mitschaffend und mitbestimmend angehören dürfen. 
Es heißt also, die Frauen in allmählicher Erweiterung 
ihrer Lebenssphäre, stets aber so, daß sich Pflichten 
und Rechte die Wagschale halten, in das volle 
Bürgertum einzuführen. 
Die Frau als Bürgerin — warum klingt das nur der 
Mehrheit unseres Volkes immer noch so fremd? 
Der äußere Grund liegt zweifellos in der Unfähigkeit so 
vieler Menschen, das formale Recht vom umterialen Inhalt zu 
trennen. Jedes Recht ist formal^ es gibt nichts weiter als einen 
Raum zur Betätigung. Das Wie der Betätigung ist eine 
Sache für sich. Weil nun aber gewisse Rechte bisher nur von 
Männern ausgeübt sind, so sind sie für viele zu männlichen 
Rechten geworden, die der Frau nicht anstehen — wie tut 
Orient z. B. das Recht der freien Bewegung in den Straßen - 
und man denkt nicht daran, daß sie ja doch im tveiblichett Sinne, 
in der Vertretung tveiblichster Interessen, Erfahrungen und 
Sachkenntnisse ausgeübt werden können. So ist denn auch bei 
uns der Ruf „men arc men and women are women“ oft genug 
erklungen, als die Frauen langsam die Marterstationen der 
Bildungs- und Berufsfreiheit Hinanstiegen, bereu Höhe sie ja 
immer noch nicht erreicht haben. 
Der tiefere Grund aber, der den Mann vielfach einen 
so leidenschaftlichen Widerstand gegen die bürgerliche Befreiung 
der Frau leisten läßt, der ihn andrerseits immer noch an der 
2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.