Full text: Die geistlichen Übungen

Regeln fürs Almosengeben. 
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um sie zu verteilen, wenn einer von unserm Gott 
und Herrn zu solchem Dienst berufen ist, so ist 
doch Schuld und Übertreibung in der Begrenzung 
der Menge zu befürchten, die er sich selbst neh 
men und zuwenden soll von dem, was er hat, 
daß er es etwa andern gibt. Darum kann er 
sich durch obige Regeln erneuern in seinem 
Leben und Stand. 
Siebente Regel. Aus den schon ausgespro 
chenen Gründen und noch vielen andern steht 
es immer um so viel besser und sicherer um die 
eigene Person und die Haushaltung, als sich einer 
mehr einschränkt und seine Bedürfnisse verein 
facht, und als er unserm höchsten Hohenpriester, 
unserm Beispiel und Richtmaß näher kommt, das 
unser Herr Christus ist. Nach dieser Lehre ver- 
ordnete das Karthagische Konzil (an dem 
S. Augustinus teilnahm), daß die häusliche Aus 
stattung eines Bischofs gering und arm sei. Und 
das muß bei jeder Beschaffenheit des Lebens er 
wogen werden nach Betrachtung des Standes und 
Amtes der Person und unter Wahrung des Ver 
hältnisses. So haben wir für die Ehe das Bei 
spiel S. Joachims und der S. Anna, die ihr Ver 
mögen in drei Teile teilten: den ersten gaben sie 
den Armen, den zweiten verwandten sie für Pflege 
und Dienst des Tempels, und den dritten ge
	        
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