Regeln fürs Almosengeben.
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um sie zu verteilen, wenn einer von unserm Gott
und Herrn zu solchem Dienst berufen ist, so ist
doch Schuld und Übertreibung in der Begrenzung
der Menge zu befürchten, die er sich selbst neh
men und zuwenden soll von dem, was er hat,
daß er es etwa andern gibt. Darum kann er
sich durch obige Regeln erneuern in seinem
Leben und Stand.
Siebente Regel. Aus den schon ausgespro
chenen Gründen und noch vielen andern steht
es immer um so viel besser und sicherer um die
eigene Person und die Haushaltung, als sich einer
mehr einschränkt und seine Bedürfnisse verein
facht, und als er unserm höchsten Hohenpriester,
unserm Beispiel und Richtmaß näher kommt, das
unser Herr Christus ist. Nach dieser Lehre ver-
ordnete das Karthagische Konzil (an dem
S. Augustinus teilnahm), daß die häusliche Aus
stattung eines Bischofs gering und arm sei. Und
das muß bei jeder Beschaffenheit des Lebens er
wogen werden nach Betrachtung des Standes und
Amtes der Person und unter Wahrung des Ver
hältnisses. So haben wir für die Ehe das Bei
spiel S. Joachims und der S. Anna, die ihr Ver
mögen in drei Teile teilten: den ersten gaben sie
den Armen, den zweiten verwandten sie für Pflege
und Dienst des Tempels, und den dritten ge