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bildung dauert und der Pensionsempfänger das Kind überwiegend
unterhält. Für Kinder, die infolge körperlicher oder geistiger
Gebrechen außerstande sind, sich selbst zu erhalten, wird das
Kindergeld solange gewährt, als der Zustand dauert und der
Pensionsempfänger das Kind überwiegend unterhält. Erhält
der Pensionsempfänger für ein Kind, dem er Unterhalt schuldet,
Kindergeld und erfüllt er nachweisbar die Unterhaltsverbindlich
keit nicht, so kann das Kindergeld demjenigen unmittelbar über
wiesen werden, der dem Kinde den Unterhalt gewährt.
e) Die Witwenpension.
Wer erhält sie?
Die Witwen verstorbener Mitglieder und Knappschaftsinvaliden.
41 Die Witwenpension wird nur gewährt, wenn der Verstorbene
zur Zeit seines Todes Anspruch auf die Jnvalidenpension besaß,
also die nötige Wartezeit usw. erfüllt hatte.
Wie wird sie berechnet?
Die Witwenpension beträgt 6 / 10 der Jnvalidenpension, die der
Verstorbene zu bekommen hätte. Beispiel der Berechnung einer
Witwenpension
wenn der oben als Beispiel gewählte Empfänger einer'Jnvaliden-
pension versterben würde:
a) Grundbetrag: 60% von 168 R.-M 100,80 R.-M.
b) Steigerungsbetrag: 60% von 536,23 R.-M.- 321,7S „
Zusammen 422,56 R.-M.
Bezieht die Witwe gleichzeitig Witwenrente nach der RVO.,
so vermindert sich vorstehender Betrag um den Grundbetrag von
100,80 R.-M. auf 321,76 R.-M. (vgl. nachstehend VII a).
f) Das Waisengeld.
Wer erhält es?
Die Kinder verstorbener Mitglieder und Knappschaftsinvaliden
41 bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Darüber hinaus wird es
in den Ausnahmen wie das Kindergeld (siehe oben) gewährt.
Für Stiefkinder und Enkel ist für den Anspruch genügend und
erforderlich, daß der Verstorbene sie unmittelbar vor seinem
Tod überwiegend unterhalten hat. Voraussetzung ist ebenfalls,
daß das verstorbene Mitglied zur Zeit seines Todes Anspruch auf
die Invalidenrente besaß.
Wie wird es berechnet?
Das Waisengeld beträgt für jede Waise 2 / 10 der zu berechnenden
Jnvalidenpension. Beispiel der Berechnung eines