Wer kann sich freiwillig versichern?
Solche Angestellte in knappschaftlich versicherten Betrieben, deren
Jahresarbeitsverdienst die für die Bersicherungspflicht festgesetzte *3
Grenze übersteigt, das sind zurzeit 8400 R.-M. Der Eintritt
muß vor den: vollendeten 40. Lebensjahr geschehen.
fc>) Gehalts-- und Beitragsklassen.
Wie find sie gebildet?
Nach der Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts (für ganze Grup-
pen von Versicherten kann die Zugehörigkeit zu den einzelnen 54, 55
Gehaltsklassen bestimmt werden):
Gehaltsklasse -4 bis 50 R.-M.
B von mehr als
50
, 100
o .,
100
, 200
v
ff
200
, 300
E ..
300
, 400
F „
„
„
400
, 500
G „
„
500
, 600
„
H ..
„
„
600 R.-M.
Für freiwillige Beitragsentrichtung sind die Beitragsklassen >1
und K gebildet worden.
c) Gegenstand der Versicherung.
Was leistet die Angestelltenpensionskafse?
l. Ruhegeld für berufsunfähige Mitglieder; 2. Witwenpension;
3. Waisengeld; 4. Krankenpflege; 5. Beihilfen zu den Bestattungs- 5«
kosten. Das sind Pflichtleistungen. Darüber hinaus kann die
Satzung freiwillige Mehrleistungen einführen.
d) Ruhegeld.
Wer erhält es?
Der Versicherte, der das Alter von 65 Jahren vollendet hat oder
durch körperliche Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körper
lichen und geistigen Kräfte zur Ausübung seines Berufs dauernd
unfähig ist. Berufsunfähigkeit ist dann anzunehmen, wenn seine
Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körper
lich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung
und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken
ist. Ruhegeld erhält auch der nicht dauernd berufsunfähige
Versicherte, der länger als 26 Wochen ununterbrochen berufs
unfähig gewesen ist. Bei den technischen Angestellten ist die Be- 57
rufsunfähigkeit nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen, wie
bei vergleichbaren Arbeitergruppen.