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Der Entrichtung der Beiträge steht gleich die von der BKsch.
an den Arbeitgeber gerichtete Mahnung, die Bereiterklärung
dieses oder des Mitgliedes zur Nachentrichtung gegenüber der
BKsch., wenn demnächst die Beiträge in angemessener Frist
entrichtet werden.
Wie ist der Beitrag bei Kassenübcrtritten zu entrichten?
Tritt ein Mitglied von einer Penswnskasse der RKsch. zur anderen %
über, so ist der Beitrag zu dieser vom ersten Tage des folgenden
137 Monats an zu entrichten. Tritt ein Mitglied während eines
Beitragsmonats in eine andere BKsch., so hat für den Über-
gangsmonat der erste Arbeitgeber die vollen Beiträge zu zahlen.
6) Beiträge zur Invalidenversicherung.
Wie werden die Beiträge berechnet?
In der durch die RVO. vorgeschriebenen Höhe als Monatsbei
träge. Der Beitragsmonat umfaßt den Zeitraum vom ersten bis
14« letzten Kalendertag. Falls der Versicherte nicht während des ganzen
Monats beschäftigt gewesen ist, kann der Bezirksvorstand eine Tei
lung des Beitrages zulassen. Tritt ein Versicherter während eines
Beitragsmonats von einer Landesversicherungsanstalt (reichs
gesetzliche Invalidenversicherung) oder Sonderanstalt zur RKsch.
über oder umgekehrt, so findet für den Übergangsmonat § 1290
RVO. bei Errechnung der Versicherungsleistungen keine An
wendung, d. h. es werden doppelt geleistete Beiträge auch doppelt
gerechnet.
e) Beispiel einer Beitragsberechnung.
Wie setzt sich ein Gesamtbeitrag zusammen?
Ein Arbeiter verdient kalendertägig 4 R.-M., so daß er bei seiner
BKsch. (H) der 3. Lohnstufe der Krankenversicherung
angehört, welche die Arbeitsverdienste von kalendertägig 3,43 bis
4,29 R.-M.umfaßt. Der Grundlohn in dieser Lohnstufe ist 4,—R.-M.,
so daß er im Falle der Erwerbsunfähigkeit ein Krankengeld von
2,— R.-M. erhält, wozu noch, wenn er verheiratet wäre, Zu
schläge für Familienangehörige von je 10 v. H. bis zum Höchst
betrag von 3,— R.-M. hinzutreten würden. Der Gesamtbeitrag
zur Krankenversicherung in dieser Lohnstufe beträgt wöchent
lich 2,15 R.-M., wovon % mit 1,29 R.-M. auf den Ver
sicherten und a / B mit 86 Pf. auf den Arbeitgeber entfällt. —
Dieser Arbeiter gehört der Lohnklasse III der Arbeiter
pensionskasse an, welche die monatlichen Arbeitsverdienste
von 100 bis 125 R.-M. umfaßt. In dieser ist ein Wochenbeitrag
von 3,— R.-M. zu entrichten, von dem ( 3 / 5 ) 1,80 R.-M. aus den
Versicherten und ( 2 / s ) 1,20 R.-M. ans das Werk entfällt. —