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100° C. ausgesetzt und bis zur Konstanz getrocknet,
was 40—60 Stunden währte. Es wurde absichtlich das
Fleisch nicht erst lufttrocken gemacht und darauf ein
aliquoter Teil bis zur Konstanz getrocknet; denn bei
Anwendung dieser Methode dürften mehr Möglichkeiten
zu unvermeidlichen Fehlerquellen vorliegen als bei der
einfachen Trocknung.
Von diesem bis zur Konstanz getrockneten Fleisch
wurden etwa 1—2 g in einem kleineren ausgeglühten
Porzellantiegel mit Deckel über kleiner Bunsenflamme
verascht, bis Konstanz des Gewichtes eingetreten war.
Zur Fettbestimmung wurde von der frischen Sub-
stanz ausgegangen. Etwa 20—25 g des Fleischbreies
wurden zunächst ebenso behandelt wie das zur Trocken-
rückstandbestimmung verwandte Fleisch; jedoch blieben
die für die Ätherextraktion bestimmten Fleischportionen
nur ca. 24 Stunden im Trockenschrank. Das so ge-
trocknete Fleisch wurde in einem Porzellanmörser vor-
sichtig zerrieben und in eine Extraktionshülse von
Schleicher und Schüll gebracht. Die in dem Por-
zellantiegel noch haften gebliebenen Reste von trockenem
Fleisch und Fett wurden mit entfetteter und mit Äther
getränkter Watte aufgenommen, und die einzelnen Watte-
bausche gleichfalls in die Extraktionshülse gebracht.
Das Fleisch wurde nun 12—20 Stunden nach Soxhlet
mit Äther extrahiert; nach ca. 7 Stunden wurde das
Fleisch wieder herausgenommen und in einem Mörser
abermals zerrieben, um dann als feines Pulver noch
ca. 12 Stunden extrahiert zu werden. Das in den Äther-
extraktionskolben aufgefangene Ätherextrakt wurde, nach-
dem der Äther verdunstet war, in einem Trockenschrank
bei 95—-100° C. 3—4 Stunden lang getrocknet, um die
Möglichkeit auszuschließen, daß bei dem nun folgenden
Abwägen Wasser als Fett mitgewogen werde; denn der
in Verwendung kommende Äther enthält, namentlich