Full text: Der Produktionsprocess des Kapitals. (1)

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10. Grosse Industrie und Agrikultur. 
Die Revolution, welche die grosse Industrie im Ackerbau und 
den socialen Verhältnissen seiner Produktionsagenten hervorruft, 
kann erst später dargestellt werden. Hier genügt kurze Andeutung 
einiger vorweggenommenen Resultate. Wenn der Gebrauch der 
Maschinerie im Ackerbau grossentheils frei ist von den physischen 
Nachtheilen, die sie dem Fabrikarbeiter zufügt 1528 ), wirkt sie hier 
noch intensiver und ohne Gegenstoss auf die „Ueberzähligmachung“ 
der Arbeiter, wie man später im Detail sehn wird. In den Graf 
schaften Cambridge und Suffolk z. B. hat sich das Areal des bebauten 
Landes seit den letzten zwanzig Jahren sehr ausgedehnt, während 
die Landbevölkerung in derselben Periode nicht nur relativ, son 
dern absolut abnahm. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika 
ersetzten Agrikultur-Maschinen einstweilen nur virtuell Arbeiter, 
d. h. sie erlauben dem Producenten Bebauung einer grössren 
Fläche, verjagen aber nicht wirklich beschäftigte Arbeiter. In 
England und Wales betrug 1861 die Zahl der in der Fabrikation 
von Ackerbau-Maschinen betheiligten Personen 1084, während die 
Innern noch ausdehnbar sind. — 3) Workshops, definirt ungefähr wie im 
frühem Akt; soweit Kinder, jugendliche Arbeiter oder Frauen darin be 
schäftigt, sind Workshops den nicht-textilen Fabriken so ziemlich gleich 
gestellt, doch wieder mit Erleichterungen im Einzelnen. — 4) Workshops, 
in denen keine Kinder oder jugeudliche Arbeiter, sondern nur Personen 
beiderlei Geschlechts über 18 Jahren beschäftigt werden; für diese Kategorie 
gelten noch weitre Erleichterungen. — 5) Domestic Workshops, wo nur 
Familienglieder in der Familienwohnung beschäftigt werden; noch elas 
tischere Bestimmungen, und gleichzeitig die Beschränkung, dass der In 
spektor ohne besondre ministerielle oder richterliche Erlaubniss nur solche 
Räume betreten darf, die nicht zugleich als Wohnräume benutzt werden, 
und endlich die unbedingte Freigebung von Strohüechterei, Spitzen 
klöppelei und Handschuhmacherei innerhalb der Familie. Bei allen Mängeln 
ist der Akt immer noch, neben dem schweizerischen Bundesfabrikgesetz 
vom 23. März 1877, weitaus das beste Gesetz über den Gegenstand. Eine 
Vergleichung desselben mit dem erwähnten schweizerischen Bundesgesetz 
ist von besondrem Interesse, weil sie die Vorzüge wie die. Nachtheile der 
beiden gesetzgeberischen Methoden — der englischen, „historischen“, von 
Fall zu Fall eingreifenden, und der kontinentalen, auf den Traditionen 
der französischen Revolution aufgebauten, mehr generalisirenden Methode 
— sehr anschaulich macht. Leider ist der englische Kodex in seiner An 
wendung auf Workshops grossentheils noch immer todter Buchstabe — 
wegen unzureichendem InspektionBpersonal. — D. H.] 
3is ) Ausführliche Darstellung der im englischen Ackerbau angewandten 
Maschinerie findet man in: „Die landwirthschaftlichen Geräthe und 
Maschinen Englands von Dr. W. Hamm. 2. Aull. 1856.“ In einer Skizze 
über den Entwicklungsgang der englischen Agrikultur folgt Herr Hamm 
zu kritiklos dem Herrn Leonce de Lavergne. [Zur 4. Aufl. — Jetzt 
natürlich veraltet. — D. H.]
	        
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