292 III- Buch. V. Abschn. Das Syst. d. Revvlut. als d. Vollend, d. Naturr.
und Empörungen, welche man als die „ Königth ums be
kämpf er" (Monarchomachen) zu bezeichnen pflegt, besonders
Languet, Buchanan, Milton* **) ).
Diese Schriftsteller haben die gleichen Triebfedern der Gesin
nung so wie ähnliche Aufforderungen und Zwecke ihrer Schriften.
Languet schreibt als französischer Hugenotte gegenüber der
königlichen Macht, die den evangelischen Glauben unterdrückte"),
Buchanan rechtfertigt das Verfahren der Schotten gegen die
katholische Maria Stuart, Milton führt die berühmte Ver
theidigung des englischen Volks wegen der Hinrichtung Karls I.
gegen die Anklage des Salmasius. Aber auch das ganze Ma
terial der Gedanken und Beweisgründe ist ihnen zum großen
Theil gemeinsam, nur daß Mil ton sowohl an demokratischer
Färbung als an Reichthum der Gedanken und Meisterschaft
der Darstellung die Andern überragt.
Sie bekämpfen vorerst die Lehre, „daß der Fürst nicht an
Gesetze gebunden sey", die man dem spätern römischen Rechte
entnahm und gegen die Bewegung im knechtenden oder knechti
schen Sinn gebrauchte. Ihre eigne Lehre aber ist die Erhebung
der Völker über die Fürsten: daß alle Gewalt vom Volk aus
geht und erst durch das Volk auf den König übertragen sey, daß
das Volk deßhalb höher und mächtiger (supsrior st potsntior)
als der König, daß es, wenn übel regiert wird, die Gewalt zu
eben dem Zweck wieder fordern könne, zu welchem es sie über-
*) Junius Brutus (Hubert Languet, f 1581) vindiciae con
tra tyrannos — Buchanan (f 1582) de jure regni apud Scotos —
Milton pro populo Anglicano defensio; 1651.
**) Der am lebendigsten hervortretende Gedanke Langnets ist, daß,
wenn der König die wahre Kirche unterdrückt, „Idolatrie" einführt, das
Volk zu Widerstand und zur Bestrafung des Königs aufgefordert ist, da
Gott sagt: „wer den Namen des Herrn nicht anruft, soll des Todes ster
ben" (quaest II).